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Praxisauflösung: Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder Apotheke auflösen lassen
Eine Praxisauflösung ist die vollständige Räumung von Arzt-, Zahnarzt-, Therapie- oder Apothekenräumen inklusive Demontage der Einrichtung, Rückbau der Einbauten, geordneter Aktenlogistik und besenreiner Rückgabe an den Vermieter. König Express räumt Praxen im Kernraum bis 35 km um Ingolstadt mit eigenem Team, in der Zone Mitte von 36 bis 66 km mit Partnerkapazität und im Außenring bis 100 km ausschließlich über geprüfte Partnerbetriebe — zum Festpreis ab 49 € pro Kubikmeter zuzüglich Umsatzsteuer, verbindlich nach der Besichtigung. Patientenakten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) und der zehnjährigen Aufbewahrungspflicht nach § 630f Abs. 3 BGB; Lagerung und Vernichtung übernimmt deshalb ausschließlich ein Archiv- und Vernichtungsbetrieb nach DIN 66399 mit Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Wir öffnen keine Akte und transportieren keine Akte; wir stellen die Behälter, koordinieren die Abholung durch den Archiv-Partner und lassen jede Übergabe gegenzeichnen. Behandlungseinheiten, Mobiliar und Geräte im Eigentum der Praxis bewerten wir und rechnen sie über den eigenen Lagerverkauf in Manching auf die Räumungsrechnung an.
Aufbewahrungsfrist für die Patientendokumentation nach Behandlungsende
Quelle: § 630f Abs. 3 BGB
7
Sicherheitsstufen je Materialklasse; Papierstufe P-4 ist Praxisstandard
Quelle: DIN 66399
AV-Vertrag
Vertrag, den ein externer Aktendienstleister zwingend braucht
Quelle: Art. 28 Abs. 3 DSGVO
über 2 t
Jahresmenge gefährlicher Abfälle, ab der der Begleitschein gilt
Quelle: § 16 NachwV
13.08.2005
Herstellerrücknahme gewerblicher Altgeräte ab Inverkehrbringen
Quelle: § 19 ElektroG
bis 100.000 €
Bußgeldrahmen bei verletzter Trenn- und Dokumentationspflicht
Quelle: § 3 Abs. 3 GewAbfV
6 Monate
Verjährung der Vermieteransprüche nach Rückgabe der Praxisräume
Quelle: § 548 BGB
i. d. R. 48 h
Räumungsstart im Kernraum bis 35 km um Ingolstadt
Quelle: Zonenmodell König Express
Was kostet eine Praxisauflösung?
Eine Praxisauflösung kostet im Raum Ingolstadt ab 49 € pro Kubikmeter zzgl. USt. Bei üblicher Möblierung entspricht das rund 20 € je Quadratmeter Praxisfläche, weil auf einen Quadratmeter Behandlungs-, Warte- und Verwaltungsfläche erfahrungsgemäß 0,4 bis 0,6 Kubikmeter Räumgut kommen. Der Satz steigt mit dem Anteil an Demontage und Rückbau, mit Obergeschossen ohne Aufzug und mit kurzfristigen Terminen; er sinkt, wenn Mobiliar und Geräte verkauft statt entsorgt werden können.
Im Angebot stehen drei Blöcke getrennt: die Räumung nach Kubikmetern, der Rückbau von Einbauten nach Aufwand und die Bereitstellung der Aktenbehälter je Stück. Reine Verwaltungs- oder Kanzleiräume ohne Behandlungstechnik rechnen wir über die Büroauflösung ab.
Der verbindliche Festpreis entsteht nach der Besichtigung, die im Kernraum bis 35 km um Ingolstadt kostenlos ist; das Angebot liegt in der Regel binnen 24 Stunden vor. Ein Stundensatz wird nicht abgerechnet, damit der Betrag unabhängig vom Tagesverlauf feststeht.
Kostentreiber
Wirkung auf den m³-Preis
Grund
Behandlungseinheiten, Röntgen, feste Einbauten
erhöht
Demontage, Werkzeug, zweite Arbeitskraft
Rückbau von Trennwänden, Tresen und Anschlüssen
erhöht
Handwerksleistung, getrennte Position nach Aufwand
Altmedikamente, Chemikalien, Kältemittel
erhöht
Abgabe an zugelassene Entsorger und Fachbetriebe
Obergeschoss ohne Aufzug, enge Treppenhäuser
erhöht
längere Tragewege, geringere Tagesleistung
Geräte und Mobiliar im Eigentum der Praxis
senkt
Wertanrechnung als eigene Zeile im Angebot
Termin ohne Zeitdruck, freie Zufahrt und Ladezone
senkt
planbare Touren, weniger Umsetzarbeit
Was passiert mit den Patientenakten?
Patientenakten verlassen die Praxis nur verschlossen. Die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB gilt auch am Räumungstag, und die Behandlungsdokumentation ist nach § 630f Abs. 3 BGB zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit keine längere Frist gilt. Diese Pflicht endet nicht mit der Praxisaufgabe: Sie bleibt bei der Praxisinhaberin, beim Praxisinhaber oder beim Nachfolger, der die Akten übernimmt.
König Express nimmt Akten deshalb nicht in eigene Obhut und öffnet keinen Ordner. Vor dem Räumungstag sortiert die Praxis den Bestand nach Jahrgängen und entscheidet, was eingelagert, an den Nachfolger übergeben oder vernichtet wird. Wir stellen verschließbare Behälter, die Praxis befüllt und versiegelt sie, wir führen die Behälterliste und lassen jede Übergabe an den Archiv-Partner gegenzeichnen.
Kaufmännische Unterlagen laufen getrennt davon: Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse zehn Jahre, Buchungsbelege seit dem 1. Januar 2025 acht Jahre, Geschäftsbriefe sechs Jahre (§ 257 HGB, § 147 AO). Ob eine Frist im Einzelfall gehemmt ist, klärt die Steuerkanzlei.
Wer darf Akten lagern und vernichten?
Lagern und vernichten darf ein Archiv- oder Vernichtungsbetrieb, der nach DIN 66399 arbeitet und für die Praxis als Auftragsverarbeiter tätig wird. Die Norm kennt drei Schutzklassen und sieben Sicherheitsstufen; für Patientenunterlagen ist die Papierstufe P-4 Praxisstandard, personenbezogene Daten verlangen mindestens Schutzklasse 2.
Verantwortlich bleibt nach Art. 24 DSGVO die Praxis: Sie muss sich von der Zuverlässigkeit des Dienstleisters überzeugen und erhält zum Schluss einen Vernichtungsnachweis.
Wir treten in dieser Kette weder als Aktenvernichter noch als Transporteur auf. Abholung, Transport, Lagerung und Vernichtung liegen vollständig beim Archiv- und Vernichtungsbetrieb, den die Praxis beauftragt und der dafür den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO schließt und seine Mitarbeiter nach § 203 Abs. 4 StGB verpflichtet. Auf Wunsch nennen wir Betriebe nach DIN 66399. Unsere Rolle endet davor: Wir stellen verschließbare Behälter bereit, die Praxis befüllt und versiegelt sie, wir stimmen den Abholtermin mit dem Dienstleister ab und halten den Räumungsplan darauf ab. Wird kein Dienstleister beauftragt, bleiben die Akten bei der Praxis, und geräumt wird ohne sie.
Was ist mit Medizingeräten und Leasinggeräten?
Geräte und Mobiliar im Eigentum der Praxis werden bei der Besichtigung gesichtet, fotografiert und bewertet; der geschätzte Wert steht als eigene Zeile im Angebot und wird auf die Räumungsrechnung angerechnet. Ausgezahlt wird nichts: Die Anrechnung ist ein Abzug und auf den Rechnungsbetrag begrenzt. Verwertet wird über den eigenen Lagerverkauf, also ohne Zwischenhändler.
Nicht angerechnet wird, was der Praxis nicht gehört. Leasinggeräte, sicherungsübereignete Geräte, Mietkauf- und Kommissionsware sowie Ware unter Eigentumsvorbehalt bleiben unberührt, bis Leasinggesellschaft, Bank oder Insolvenzverwalter sie freigeben. Rückzugebende Geräte stellen wir getrennt bereit und verladen sie für die Abholung.
Röntgen- und andere Großgeräte demontieren wir nicht selbst; deren Rückbau läuft über den Hersteller oder einen Fachbetrieb, den Ablauf gibt die Praxis vor. Medizintechnik ohne Restwert geht als Elektroaltgerät den Weg nach § 19 ElektroG: Geräte, die ab dem 13.08.2005 in Verkehr gebracht wurden, nimmt der Hersteller zurück.
Behandlungseinheiten, Behandlungsstühle, Liegen und OP-Leuchten
Autoklaven, Sterilisatoren, Laborgeräte und Medikamentenkühlschränke
Wartezimmer, Anmeldetresen, Aktenschränke und Praxismobiliar
EDV, Monitore, Server und Praxistelefonie nach Löschung der Datenträger
Apothekenregale, Sichtwahl, Kommissionierschränke und Ladeneinrichtung
Wie werden Altmedikamente und Sondermüll entsorgt?
Altmedikamente, Desinfektions- und Laborchemikalien, Röntgenchemie, Batterien und Leuchtstoffröhren führen wir nie selbst ab. Diese Positionen werden bei der Besichtigung getrennt erfasst und über zugelassene Entsorger abgewickelt; für gefährliche Abfälle gilt die Erlaubnispflicht nach § 54 KrWG. Den Übernahme- oder Begleitschein erhält die Praxis für ihre Unterlagen.
Der Nachweisweg richtet sich nach der Menge: Bis zwei Tonnen gefährlicher Abfälle im Jahr genügt der Übernahmeschein nach § 16 NachwV, darüber läuft das elektronische Verfahren mit Begleitschein. Kühlschränke und Klimageräte mit Kältemittel gehen über einen Kälte-Fachbetrieb. Betäubungsmittel und verschreibungspflichtige Restbestände nehmen wir nicht an; sie bleiben in der Verantwortung der Praxis oder der Apotheke.
Der übrige Praxisabfall wird nach § 3 Gewerbeabfallverordnung getrennt gesammelt. Die Dokumentation dieser Trennung verlangt § 3 Abs. 3 GewAbfV vom Abfallerzeuger, also von der Praxis; der Bußgeldrahmen reicht bis 100.000 €. Wiegescheine und Übernahmeerklärungen liefern wir dafür mit.
Position
Weg
Beleg für die Praxis
Altmedikamente, Chemikalien, Röntgenchemie
zugelassener Entsorger nach § 54 KrWG
Übernahme- oder Begleitschein
Batterien, Akkus, Leuchtstoffröhren
zugelassener Entsorger
Übernahmeschein
Kühl- und Klimageräte mit Kältemittel
Kälte-Fachbetrieb
Übernahmeschein
Medizintechnik und EDV ohne Restwert
Hersteller nach § 19 ElektroG oder zugelassener Entsorger
Übernahmeschein
Patientenakten und Datenträger
Archiv- und Vernichtungsbetrieb nach DIN 66399
Vernichtungsnachweis
Mobiliar, Papier, Kunststoff, Metall, Holz
getrennte Container nach § 3 GewAbfV
Wiegeschein je Fraktion
Was gilt für Apotheken?
Bei einer Apothekenauflösung kommen zur Praxisräumung drei Positionen hinzu: die Ladeneinrichtung, der Warenbestand und die Betäubungsmittel. Sichtwahl, Freiwahl, Kommissionierautomat, Rezeptur- und Laborplatz sowie der HV-Tisch werden demontiert, bewertet und, soweit sie der Apotheke gehören, als Gutschrift auf die Räumungsrechnung angerechnet.
Arzneimittel und Betäubungsmittel nehmen wir nicht an. Restbestände, Betäubungsmittel und die zugehörige Dokumentation bleiben in der Verantwortung der Apothekenleitung und werden vor dem Räumungstag abgewickelt; Altmedikamente und Laborchemikalien, die als Abfall anfallen, gehen über zugelassene Entsorger, für gefährliche Abfälle mit Erlaubnis nach § 54 KrWG.
Rezepte, Kunden- und Personalunterlagen laufen denselben Weg wie Patientenakten: nach Freigabe über einen Archiv- und Vernichtungsbetrieb nach DIN 66399 mit Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Medikamentenkühlschränke mit Kältemittel entleert ein Kälte-Fachbetrieb; erst danach werden die Geräte demontiert und verladen. Fest verbaute Regalanlagen bleiben stehen, soweit der Mietvertrag keinen Rückbau verlangt.
Wie läuft die Rückgabe der Praxisräume?
Nach Ende des Mietvertrags muss der Mieter die Räume zurückgeben und alle eingebrachten Sachen entfernen (§ 546 Abs. 1 BGB). Besenrein bedeutet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 124/05 vom 28. Juni 2006) die Beseitigung grober Verschmutzungen, keine Grundreinigung. Gibt der Mieter verspätet zurück, schuldet er für die Dauer der Vorenthaltung Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB.
Ob Trennwände, Anmeldetresen, Kabelkanäle, Bodenbeläge sowie Wasser- und Druckluftanschlüsse zurückzubauen sind, steht im Mietvertrag. Wir setzen jede Rückbaustufe um, von besenrein bis zum Zustand vor dem Praxisausbau; was der Vertrag verlangt, klären Sie mit Ihrem Anwalt.
Zur Übergabe gehören ein Fotoprotokoll vor und nach der Räumung sowie eine Inventarliste. Das lohnt sich doppelt, weil Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen sechs Monate nach Rückerhalt verjähren (§ 548 BGB) und genau in dieser Zeit über Kosten gestritten wird.
Wie diskret arbeiten wir?
Räumungstermine legen wir auf Zeiten ohne Patientenverkehr: nach Praxisschluss, samstags oder in der Schließzeit der Praxis. Abgestimmt wird das beim Besichtigungstermin und in Zeitfenstern von vier bis acht Stunden geplant, damit Nachbarpraxen, Aufzüge und Wartebereiche nicht blockiert werden.
Es arbeitet ein festes Team, dessen Namen vorab bekannt sind; Schlüssel werden gegen Unterschrift übergeben und zurückgegeben, Zwischenstände sichern wir mit einer kurzen Rückmeldung ab. Das Fotoprotokoll hält den Raumzustand fest, nicht Akten, Bildschirme oder Namensschilder — Aufnahmen mit Patientendaten entstehen gar nicht erst. Schilder, Praxisstempel und Beschriftungen nehmen wir vor dem Abtransport ab, damit im Container kein Praxisname sichtbar wird.
Angebot, Rechnung und Protokolle gehen an eine Person, die die Praxis benennt. Ein Ansprechpartner führt den Auftrag von der Besichtigung bis zur Übergabe, damit Praxisinhaber, Nachfolger, Vermieter und Steuerkanzlei nicht mit wechselnden Zuständigkeiten arbeiten müssen. Erreichbar sind wir Montag bis Samstag von 08:00 bis 18:00 Uhr.
Wo räumen wir selbst, wo mit Partnerbetrieben?
Im Kernraum bis 35 km um Ingolstadt räumt das eigene Team mit LKW und Werkzeug, ohne Anfahrtspauschale; dort gelten die Zeitangaben dieser Seite, also Start in der Regel binnen 48 Stunden. Dazu zählen unter anderem Gaimersheim, Kösching, Neuburg an der Donau, Pfaffenhofen an der Ilm, Eichstätt, Schrobenhausen, Geisenfeld, Vohburg und Abensberg.
In der Zone Mitte von 36 bis 66 km — Kelheim, Freising, Dachau, Donauwörth, Neumarkt, Aichach, Riedenburg — arbeitet das eigene Team selektiv, ergänzt um Partnerkapazität; der Start liegt in der Regel bei drei bis fünf Werktagen, die Bewertung der Geräte erfolgt beim Besichtigungstermin.
Im Außenring von 67 bis 100 km, also München, Augsburg, Nürnberg, Regensburg und Landshut, vermitteln wir an geprüfte Partnerbetriebe. Geprüft heißt: Anzeige nach § 53 KrWG, Betriebshaftpflicht, Gewerbeanmeldung und bei gefährlichen Abfällen die Erlaubnis nach § 54 KrWG. Ein Zeitversprechen geben wir im Außenring nicht.
So läuft die Räumung ab – in 5 Schritten
1
Anfrage
Fachrichtung, Fläche, Aktenmenge, Geräteliste, Rückbaupflichten und Rückgabetermin telefonisch unter 0158 8864 9492, per WhatsApp oder an anfrage@koenig-express.de.
2
Besichtigung
Vor-Ort-Termin im Kernraum bis 35 km kostenlos, auf Wunsch außerhalb der Sprechzeiten, inklusive Aufmaß und Bewertung der Geräte im Eigentum der Praxis.
3
Festpreis-Angebot
Angebot in der Regel binnen 24 Stunden: Räumung je m³, Rückbau nach Aufwand, Aktenbehälter je Stück, Wertanrechnung als eigene Zeile, alle Beträge netto.
4
Akten zuerst
Die Praxis gibt Jahrgänge frei und versiegelt die Behälter, wir führen die Behälterliste; Abholung, Lagerung und Vernichtung übernimmt der Archiv- und Vernichtungsbetrieb nach DIN 66399.
5
Räumung und Übergabe
Demontage, Rückbau, getrennte Entsorgung und besenreine Übergabe plus Nachweismappe mit Fotoprotokoll, Inventarliste, Wiegescheinen und Übernahmescheinen.
Was kostet die Praxisauflösung je m³, m² und Position?
Leistung
Preis
Hinweis
Praxisräumung je Kubikmeter
ab 49 €/m³
Grundpreis für Behandlungs-, Warte- und Verwaltungsräume
Praxisräumung je m² Praxisfläche
ab 20 €/m²
Richtwert bei 0,4 bis 0,6 m³ Räumgut je m²
Behandlungseinheit demontieren und abtransportieren
ab 180 €/Stück
Richtwert je Einheit, inklusive Verladung
Behälter stellen und Abholung durch den Archiv-Partner koordinieren
ab 9 €/Behälter
Richtwert; Abholung, Transport, Lagerung und Vernichtung rechnet der Archiv- und Vernichtungsbetrieb direkt mit der Praxis ab
Rückbau von Einbauten, Trennwänden und Anschlüssen
nach Aufwand
Umfang richtet sich nach dem Mietvertrag
Altmedikamente, Chemikalien, Kältemittel
nach Aufwand
Richtwert; Abholung und Entsorgung leisten und berechnen zugelassene Entsorger nach § 54 KrWG und Kälte-Fachbetriebe, den Beleg geben sie der Praxis
Alle Angaben netto, zzgl. USt (Angebot an Unternehmen). Alle Angaben sind Richtwerte; der verbindliche Festpreis entsteht nach der Besichtigung. Die Besichtigung ist im Kernraum bis 35 km kostenlos, das Angebot liegt in der Regel binnen 24 Stunden vor. Abholung, Transport, Lagerung und Vernichtung von Patientenakten leistet und berechnet der Archiv- und Vernichtungsbetrieb direkt gegenüber der Praxis. Die Wertanrechnung für Geräte und Mobiliar im Eigentum der Praxis steht als eigene Zeile im Angebot und wird vom Festpreis abgezogen.
Vor der Räumung klären
Rückgabetermin und Rückbaupflichten aus dem Mietvertrag der Praxisräume
Aktenbestand nach Jahrgängen sortieren und Freigabe für Vernichtung schriftlich festlegen
Archiv- und Vernichtungsbetrieb beauftragen, AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO schließen
Geräteliste mit Eigentum, Leasing, Mietkauf und Sicherungsübereignung trennen
Altmedikamente, Chemikalien und Kältegeräte vorab getrennt melden
Datenträger von Praxissoftware und Servern vor dem Abtransport löschen lassen
Termin außerhalb der Sprechzeiten, Ladezone, Aufzug und Schlüsselübergabe klären
Nachweise und Absicherung
Patientenakten werden von uns weder geöffnet noch transportiert; die Abholung übernimmt der Archiv- und Vernichtungsbetrieb, jede Übergabe wird gegengezeichnet
Lagerung und Vernichtung von Akten ausschließlich über einen Archiv- und Vernichtungsbetrieb nach DIN 66399 — mit Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und Verpflichtung der eingesetzten Personen nach § 203 Abs. 4 StGB
Betriebshaftpflichtversicherung für Räumung, Demontage und Transport
Räumungsunternehmen sind als Sammler und Beförderer von Abfällen anzeigepflichtig (§ 53 KrWG); für gefährliche Abfälle gilt zusätzlich § 54 KrWG
Altmedikamente, Chemikalien und Kältemittel laufen über zugelassene Entsorger und Fachbetriebe; Übernahme- oder Begleitschein geht an die Praxis
Foto- und Inventarprotokoll vor Beginn und nach der besenreinen Übergabe — ohne Aufnahmen von Akten, Bildschirmen oder Patientendaten
Partnerbetriebe im Außenring werden vor der Vermittlung geprüft: Anzeige nach § 53 KrWG, Betriebshaftpflicht, Gewerbeanmeldung und § 54-Erlaubnis bei Gefahrstoffen
Wer zahlt, wer beauftragt?
Bis zur Rückgabe der Räume beauftragt und zahlt der Mieter: § 546 Abs. 1 BGB verpflichtet ihn, die Mietsache geräumt zurückzugeben; bei verspäteter Rückgabe schuldet er Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB. Für die Patientenakten bleibt die Praxis verantwortlich — Aufbewahrung nach § 630f Abs. 3 BGB, Schweigepflicht nach § 203 StGB, Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Ist über das Vermögen des Praxisinhabers ein Insolvenzverfahren eröffnet, entscheidet der Insolvenzverwalter über Verwertung und Freigabe.
Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung — lassen Sie die Einordnung von Ihrem Anwalt bestätigen. König Express übernimmt die Umsetzung.
Einsatzgebiet: Kernraum, Mitte, Außenring
Kernraum bis 35 km um Ingolstadt: eigenes Team, keine Anfahrtspauschale, Start in der Regel binnen 48 Stunden — Gaimersheim, Kösching, Neuburg an der Donau, Pfaffenhofen an der Ilm, Eichstätt, Schrobenhausen, Geisenfeld, Vohburg, Reichertshofen, Wolnzach, Beilngries und Abensberg. Zone Mitte 36 bis 66 km: eigenes Team selektiv plus Partnerkapazität, Start in der Regel binnen drei bis fünf Werktagen — Kelheim, Freising, Dachau, Donauwörth, Neumarkt, Aichach, Riedenburg, Weißenburg. Außenring 67 bis 100 km mit München, Augsburg, Nürnberg, Regensburg und Landshut: Vermittlung an geprüfte Partnerbetriebe nach deren Verfügbarkeit, ohne Zeitversprechen; die Bewertung der Geräte läuft dort per Fotobewertung ab einem geschätzten Warenwert von 1.500 €.
Eine Praxisauflösung kostet ab 49 € pro Kubikmeter zzgl. USt, umgerechnet rund 20 € je Quadratmeter Praxisfläche. Rückbau von Einbauten und Aktenlogistik stehen als eigene Positionen im Angebot. Der verbindliche Festpreis entsteht nach der Besichtigung, die im Kernraum bis 35 km kostenlos ist; Geräte im Eigentum der Praxis werden angerechnet und senken die Summe.
Was passiert mit den Patientenakten?
Die Praxis sortiert den Bestand nach Jahrgängen und gibt frei, was eingelagert, an den Nachfolger übergeben oder vernichtet wird. Wir stellen verschließbare Behälter, die Praxis versiegelt sie, wir führen die Behälterliste. Geöffnet oder transportiert wird von uns keine Akte. Die Dokumentation ist nach § 630f Abs. 3 BGB zehn Jahre aufzubewahren.
Vernichten Sie Patientenakten selbst?
Nein, und transportieren tun wir sie auch nicht. Abholung, Transport, Lagerung und Vernichtung übernimmt ausschließlich ein Archiv- und Vernichtungsbetrieb nach DIN 66399, mit dem die Praxis einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO schließt; die eingesetzten Personen werden nach § 203 Abs. 4 StGB verpflichtet. Wir stellen die Behälter und dokumentieren jede Übergabe.
Werden Medizingeräte und Praxismobiliar angekauft?
Wir kaufen nicht an, wir rechnen an. Geräte und Mobiliar im Eigentum der Praxis werden vor Ort bewertet; der Betrag steht als eigene Zeile im Angebot und wird von der Räumungsrechnung abgezogen. Ausgezahlt wird nichts, und die Anrechnung ist auf den Rechnungsbetrag begrenzt. Verwertet wird über den eigenen Lagerverkauf in Manching.
Was gilt für Leasinggeräte und finanzierte Behandlungseinheiten?
Sie bleiben außen vor. Leasinggeräte, sicherungsübereignete Geräte, Mietkauf- und Kommissionsware sowie Ware unter Eigentumsvorbehalt werden weder bewertet noch verwertet, bis Leasinggesellschaft, Bank oder Insolvenzverwalter sie freigeben. Rückzugebende Geräte stellen wir getrennt bereit, verladen sie für die Abholung und halten den Zustand im Fotoprotokoll fest.
Wie werden Altmedikamente und Chemikalien entsorgt?
Über zugelassene Entsorger; für gefährliche Abfälle gilt die Erlaubnispflicht nach § 54 KrWG. Bis zwei Tonnen im Jahr genügt der Übernahmeschein nach § 16 NachwV, darüber läuft das Verfahren mit Begleitschein. Kältemittelgeräte gehen über einen Kälte-Fachbetrieb. Betäubungsmittel und verschreibungspflichtige Restbestände nehmen wir nicht an.
Müssen Trennwände und Einbauten zurückgebaut werden?
Das entscheidet der Mietvertrag, nicht wir. Nach § 546 Abs. 1 BGB sind die Räume geräumt zurückzugeben; besenrein meint nach dem Bundesgerichtshof (VIII ZR 124/05) die Beseitigung grober Verschmutzungen. Wir setzen jede Rückbaustufe um, von besenrein bis zum Zustand vor dem Praxisausbau. Den geschuldeten Umfang klären Sie mit Ihrem Anwalt.
Lösen Sie auch Praxen in München oder Nürnberg auf?
Im Außenring von 67 bis 100 km, also in München, Augsburg, Nürnberg, Regensburg und Landshut, vermitteln wir an geprüfte Partnerbetriebe mit Anzeige nach § 53 KrWG, Betriebshaftpflicht und Gewerbeanmeldung. Der Termin richtet sich nach deren Verfügbarkeit, ein Zeitversprechen geben wir dort nicht. Die Bewertung der Geräte läuft per Fotobewertung ab 1.500 € Mindestwert.