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Übergabeprotokoll Gewerberäume

Gewerberäume zurückgeben: besenrein, Rückbau, Protokoll

Aktualisiert am

Übergabe besenreiner Gewerberäume mit Klemmbrett und Übergabeprotokoll vor einem leeren Ladengeschäft

Gewerberäume sind zum Mietende geräumt, im vertraglich vereinbarten Zustand und mit einem beidseitig unterschriebenen Übergabeprotokoll zurückzugeben (§ 546 Abs. 1 BGB). „Besenrein" bedeutet dabei nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs VIII ZR 124/05 nur die Beseitigung grober Verschmutzungen, keine Grundreinigung. Einbauten sind in der Regel zurückzubauen, sofern der Mietvertrag nichts anderes bestimmt. Wer zu spät übergibt, schuldet Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten oder ortsüblichen Miete (§ 546a BGB); Ersatzansprüche des Vermieters verjähren sechs Monate nach Rückerhalt (§ 548 BGB). Dieser Ratgeber erklärt die vier Pflichten Räumen, Rückbauen, Reinigen und Dokumentieren und stellt ein Übergabeprotokoll für Gewerberäume als PDF bereit – ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse.

Hinweis: Dieser Ratgeber beschreibt den typischen Ablauf und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen, Titel und die Verwertung von Räumungsgut sollten Sie von Ihrem Anwalt bestätigen lassen. Stand: September 2026.

Was heißt „besenrein" bei Gewerberäumen?

„Besenrein" heißt: geräumt, grob gefegt, frei von losem Schmutz und Abfall – und nicht mehr. Der Bundesgerichtshof hat den Begriff im Urteil VIII ZR 124/05 vom 28. Juni 2006 so ausgelegt; der Grundsatz gilt auch für Gewerbemietverträge.

Besenrein bedeutet bei Gewerberäumen die Rückgabe in geräumtem und grob gereinigtem Zustand: Böden gefegt oder gesaugt, loser Schmutz, Abfall und Verpackungsreste entfernt, alle eingebrachten Sachen des Mieters abtransportiert. Der Bundesgerichtshof hat im Urteil VIII ZR 124/05 vom 28. Juni 2006 entschieden, dass eine Klausel „besenrein" nur die Beseitigung grober Verschmutzungen verlangt; eine Grundreinigung, das Putzen von Fenstern mit Nikotinablagerungen oder das Entfernen von Kalk und Fett schuldet der Mieter danach nicht. Die Rückgabepflicht selbst folgt aus § 546 Abs. 1 BGB: Nach Beendigung des Mietverhältnisses sind die Räume geräumt von allen eingebrachten Sachen zurückzugeben. Was über „besenrein" hinausgeht – etwa Malerarbeiten, Bodenversiegelung oder eine Bauendreinigung – muss ausdrücklich und wirksam im Gewerbemietvertrag vereinbart sein. Bei Ladenflächen, Werkstätten und Lagerhallen gehören zum besenreinen Zustand außerdem entleerte Abscheider, entfernte Paletten und abgebaute Regalanlagen, sofern diese vom Mieter eingebracht wurden.

Die vier Rückgabestufen im Überblick:

Stufe Was enthalten ist Wann geschuldet
Besenrein geräumt, gefegt, grober Schmutz und Abfall entfernt Regelfall ohne abweichende Klausel (BGH VIII ZR 124/05)
Gereinigt / bezugsfertig zusätzlich Grundreinigung: Fenster, Sanitär, Böden gewischt nur bei ausdrücklicher, wirksamer Vertragsklausel
Rückbau der Einbauten Theken, Trennwände, Kabeltrassen, Werbeanlagen entfernt, Öffnungen verschlossen Regelfall bei Mietereinbauten (§ 546 BGB), soweit keine Übernahme vereinbart
Ursprungszustand / Rohbau Bodenbeläge, abgehängte Decken, Installationen wie bei Einzug wenn Vertrag und Einzugsprotokoll den Ursprungszustand belegen

Was der Vertrag im Einzelfall verlangt, klären Sie mit Ihrem Anwalt – umgesetzt wird jede Rückbaustufe, von besenrein bis Rohbau.

Muss ich Einbauten zurückbauen?

Infografik zur Checkliste bei der Rückgabe von Gewerberäumen: Wände, Boden, Technik und Schlüssel

In der Regel ja: Einbauten des Mieters sind bei der Rückgabe zu entfernen und der frühere Zustand ist wiederherzustellen. Das folgt aus der Rückgabepflicht nach § 546 Abs. 1 BGB. Drei Normen bestimmen, wie weit die Pflicht reicht:

  • § 546 Abs. 1 BGB – Rückgabepflicht: Die Mietsache ist geräumt von allen eingebrachten Sachen zurückzugeben; Einbauten sind grundsätzlich zurückzubauen und der Ursprungszustand ist wiederherzustellen.
  • § 539 Abs. 2 BGB – Wegnahmerecht: Der Mieter ist berechtigt, Einrichtungen wegzunehmen, mit denen er die Mietsache versehen hat. Recht und Pflicht laufen parallel: Wer eine Ladentheke eingebaut hat, darf sie mitnehmen und muss zugleich den Vorzustand wiederherstellen.
  • § 552 BGB – Abwendung der Wegnahme: Der Vermieter kann die Wegnahme durch eine angemessene Entschädigung abwenden, wenn der Mieter kein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat. So bleiben Klimatechnik, Serverräume oder hochwertige Bodenbeläge gegen Ausgleich in der Fläche, weil der Nachmieter sie nutzen kann.

Entscheidend ist der Mietvertrag: Rückbauklausel, Übernahmevereinbarungen und das Einzugsprotokoll mit Fotos. Ohne Einzugsprotokoll lässt sich der „Ursprungszustand" Jahre später kaum beweisen. Wer die Fläche nicht aufgibt, sondern verlagert, plant den Rückbau am alten Standort zusammen mit dem Firmenumzug.

Die meisten Streitfälle drehen sich um den Umfang des Rückbaus, nicht um die Reinigung: Bodenbeläge und Estrich, abgehängte Decken und Trennwände, Kabeltrassen und IT-Verkabelung, Werbeanlagen an der Fassade mit Bohrlöchern, Klimageräte mit Kältemittel, Regalanlagen und zurückgelassene Lagerware. Häufigster Streitfall ist die Schlüsselrückgabe bei noch voller Halle – sie ist keine Rückgabe und löst § 546a BGB aus.

Was kostet ein Ladenrückbau?

Eine pauschale Zahl pro Quadratmeter gibt es für den Ladenrückbau nicht – der Preis hängt von Rückbaustufe, Einbautentiefe, Entsorgungsfraktionen und Restbestand ab. Die Räumung von Gewerberäumen kalkuliert König Express ab 60 €/m³ zzgl. USt nach Besichtigung (Angebot an Unternehmen); der Rückbau von Einbauten wird nach Aufmaß als Festpreis angeboten. Fünf Faktoren bestimmen die Summe:

  1. Rückbaustufe: besenrein, Rückbau der Einbauten oder Ursprungszustand – jede Stufe erhöht Arbeitszeit und Abfallmenge.
  2. Einbautentiefe: Verschraubte Regale sind schnell demontiert; verklebte Beläge, Fliesen und abgehängte Decken brauchen Abbruchtechnik.
  3. Entsorgungsfraktionen: Die Gewerbeabfallverordnung verlangt die getrennte Sammlung von Holz, Metall, Kunststoff, Papier, Glas sowie Bau- und Abbruchabfällen (§ 3 GewAbfV). Altöl, Lacke, Batterien, Leuchtstoffröhren und Kältemittel gehen ausschließlich über zugelassene Entsorger (§ 54 KrWG) und Kälte-Fachbetriebe; Übernahme- und Begleitschein werden übergeben.
  4. Restbestand: Ladeneinrichtung, Regalanlagen, Büromöbel, Maschinen und Restware im Eigentum des Unternehmens werden über den eigenen Lagerverkauf in Manching angerechnet und mindern die Rechnung als Gutschrift.
  5. Termin: Jeder Tag nach dem Vertragsende kostet Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB; im Kernraum bis 35 km um Ingolstadt beginnt die Räumung in der Regel binnen 48 Stunden.

Rechenweg für den Räumungsanteil: 40 m³ Räumungsgut × 60 €/m³ = 2.400 € zzgl. USt; Rückbau nach Aufmaß und Wertanrechnung kommen nach der Besichtigung als eigene Positionen hinzu. Für Hallen gelten die Regalmeter- und Palettenpreise der Lagerentrümpelung, für Büroflächen die Sätze der Büroauflösung; zur Verwertung von Ladeneinrichtung und Restware: Geschäftsauflösung: Ablauf, Ware verkaufen, Kosten.

Was gehört ins Übergabeprotokoll? (PDF)

Ins Übergabeprotokoll für Gewerberäume gehören Datum und Uhrzeit, alle Anwesenden, die Zählerstände, die Anzahl der übergebenen Schlüssel und Transponder, der Zustand jedes Raums, die entfernten und verbliebenen Einbauten, offene Mängel mit Frist sowie die Unterschriften beider Seiten. Die Vorlage gibt es hier: Übergabeprotokoll Gewerberäume als PDF herunterladen – ohne Anmeldung, direkt ausfüllbar und druckbar.

Die zwölf Abschnitte des Protokolls:

  1. Objekt und Parteien: Adresse, Mieteinheit, Fläche, Vermieter, Mieter, Vertreter, Zeugen.
  2. Anlass und Zeitpunkt: Auszug oder Einzug, Datum, Uhrzeit, Vertragsende.
  3. Zählerstände: Strom je Zähler mit Zählernummer, Gas, Wasser kalt und warm, Wärme, gegebenenfalls Druckluft.
  4. Schlüssel und Zugänge: Anzahl je Typ, Transponder, Codes, Schließzylinder, Toranlagen.
  5. Rückbau-Status: alle Mietereinbauten mit Vermerk „entfernt", „übernommen nach § 552 BGB" oder „verblieben laut Vereinbarung".
  6. Zustand Raum für Raum: Böden, Wände, Decken, Fenster und Türen, Sanitär, Elektro, Heizung und Klima – jeweils mit Foto-Nummer.
  7. Außenflächen: Fassade und Werbeanlage, Stellplätze, Rampen, Außenlager, Müllplatz.
  8. Technische Anlagen: Brandmelde-, Alarm-, Lüftungs- und Kälteanlagen; Wartungsnachweise übergeben?
  9. Abfall und Nachweise: Entsorgungsnachweise, Wiegescheine, Übernahmescheine, Vernichtungsnachweis für Akten.
  10. Offene Punkte: Mängel, Nacharbeiten mit Frist, Kostenübernahme, Kautionsabrechnung.
  11. Erklärung: Rückgabe erfolgt oder nicht erfolgt, Vorbehalte beider Seiten.
  12. Unterschriften: beide Parteien und Zeugen; Fotoanlage mit Datum als Bestandteil.

Das Protokoll ist die Beweisurkunde für die Sechs-Monats-Frist des § 548 BGB: Der Vermieter beziffert daraus Rückbau- und Schadensforderungen, der Mieter belegt Räumung und Rückgabezeitpunkt. Aufbewahrungspflichtige Geschäftsunterlagen gehören nicht in den Container – Buchungsbelege sind seit 2025 acht Jahre, Handelsbücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre aufzubewahren (§ 257 HGB); mehr dazu im Ratgeber Betriebsauflösung: Ablauf, Kosten, Fristen.

Was passiert, wenn ich zu spät zurückgebe?

Dann läuft die Miete faktisch weiter: Nach § 546a Abs. 1 BGB kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte oder die ortsübliche Miete verlangen. Weiteren Schaden – etwa die entgangene Miete eines bereits unterschriebenen Nachmieters – schließt Absatz 2 nicht aus.

Gibt ein Gewerbemieter die Räume nach Vertragsende nicht oder nicht vollständig zurück, schuldet er nach § 546a Abs. 1 BGB für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten oder der ortsüblichen Miete; die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nach Absatz 2 nicht ausgeschlossen. Vorenthaltung liegt auch vor, wenn die Schlüssel übergeben sind, aber Regalanlagen, Lagerware oder Einbauten die Fläche weiter belegen. Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren nach § 548 Abs. 1 BGB in sechs Monaten ab Rückerhalt. Für Gewerberäume gibt es keine gerichtliche Räumungsfrist nach § 721 ZPO – diese Vorschrift gilt nur für Wohnraum; ab einem Streitwert von mehr als 10.000 Euro ist für die Räumungsklage das Landgericht zuständig (§ 23 GVG). Ein aufwendiger und kostenintensiver Rückbau ist nicht Teil der Räumungsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, sondern braucht einen eigenen Titel nach § 887 oder § 888 ZPO; in einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall lagen die Rückbaukosten bei rund 45.000 Euro.

Was das für beide Seiten bedeutet:

  • Für Mieter: Der Übergabetermin wird rückwärts geplant – Verwertung, Räumung, Rückbau, Reinigung, Protokoll. Ein Termin mit halb geräumter Halle ist keine Rückgabe.
  • Für Vermieter und Hausverwaltungen: Ein Räumungstitel bringt den Besitz zurück, nicht den Rückbau; die Kostenaufstellung muss innerhalb der sechs Monate des § 548 BGB stehen. Zurückgelassene Sachen des Mieters werden nicht eigenmächtig verwertet: Das Vermieterpfandrecht nach § 562 BGB wird in der gesetzlich vorgesehenen Form ausgeübt – Ihr Anwalt legt die Verwertungsform fest, König Express übernimmt Verwahrung, Inventar mit Wertschätzung und die Vorbereitung der Verwertung. Bei Zahlungsunfähigkeit des Mieters gilt zusätzlich die Insolvenzordnung: Gewerbemieter insolvent: § 109 InsO und Räumung.

Wer räumt, baut zurück und kauft Restbestände an?

König Express räumt Gewerberäume zum Mietende im Kernraum bis 35 km um Ingolstadt mit eigenem Team, im Außenring bis 100 km über geprüfte Partnerbetriebe – Ladenlokale, Büros, Praxen, Werkstätten und Lagerhallen, ab 60 €/m³ zzgl. USt nach Besichtigung. Zum Leistungsumfang gehören die Räumung aller eingebrachten Sachen, der Rückbau von Einbauten in der vertraglich vereinbarten Stufe von besenrein bis Rohbau, die getrennte Entsorgung nach Gewerbeabfallverordnung mit Wiegeschein und die Übergabe der Fläche mit Fotoprotokoll. Verwertbare Restbestände – Ladeneinrichtung, Regalanlagen, Büromöbel, Maschinen, Restware –, die im Eigentum des auftraggebenden Unternehmens stehen, werden über den eigenen Lagerverkauf in Manching angerechnet und als Gutschrift auf der Rechnung ausgewiesen. Der Start erfolgt im Kernraum in der Regel binnen 48 Stunden; eine 300-m²-Halle benötigt in der Regel zwei bis drei Arbeitstage. Gefährliche Abfälle und Kältemittel werden über zugelassene Entsorger (§ 54 KrWG) und Kälte-Fachbetriebe organisiert; Übernahme- und Begleitscheine werden übergeben.

So läuft die Übergabe in fünf Schritten:

  1. Besichtigung und Vertragsabgleich: Rückbauklausel, Einzugsprotokoll und Termin ergeben das Festpreisangebot mit Rückbaustufe.
  2. Inventar und Wertanrechnung: Restbestand im Eigentum des Unternehmens wird bewertet; die Gutschrift steht vor Arbeitsbeginn fest – Details unter Wertanrechnung für Gewerbe.
  3. Abholung des Verwertbaren: Einrichtung, Regale, Maschinen und Ware verlassen die Fläche zuerst – im Außenring per Fotobewertung und Spedition ab Mindestwert.
  4. Räumung, Rückbau, Entsorgung: Demontage, Verschließen der Öffnungen, getrennte Entsorgung mit Nachweisen; Akten gehen an einen zertifizierten Vernichtungspartner mit AV-Vertrag.
  5. Besenreine Übergabe mit Protokoll: Zählerstände, Schlüssel und Fotoanlage werden gemeinsam mit Vermieter oder Hausverwaltung erfasst.

Alle Leistungen für Unternehmen, Vermieter und Hausverwaltungen im Überblick: Gewerbe: Räumung, Rückbau und Verwertung; die Hauptleistung zum Mietende ist die Gewerbeauflösung mit Rückbau und Wertanrechnung.

Häufige Fragen

Was bedeutet „besenrein" im Gewerbemietvertrag?

Besenrein bedeutet geräumt und grob gereinigt: Böden gefegt, loser Schmutz und Abfall entfernt, alle eingebrachten Sachen abtransportiert. Nach BGH VIII ZR 124/05 vom 28. Juni 2006 schuldet der Mieter nur die Beseitigung grober Verschmutzungen – keine Grundreinigung, kein Fensterputzen bei Nikotinablagerungen. Mehr gilt nur bei ausdrücklicher, wirksamer Vertragsklausel.

Kann der Vermieter Einbauten übernehmen, statt den Rückbau zu verlangen?

Ja. Nach § 552 BGB kann der Vermieter das Wegnahmerecht des Mieters durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, wenn der Mieter kein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat. Die Übernahme wird vor dem Übergabetermin schriftlich festgehalten und im Protokoll unter „übernommen nach § 552 BGB" vermerkt.

Was passiert, wenn kein Übergabeprotokoll erstellt wurde?

Dann fehlt beiden Seiten der Nachweis über Zustand, Zählerstände und Zeitpunkt der Rückgabe. Fotos mit Datum, Zeugen und ein einseitig erstelltes Protokoll per Einschreiben ersetzen das gemeinsame Dokument zumindest teilweise.

Wie lange kann der Vermieter Rückbau- und Schadenskosten nachfordern?

Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren nach § 548 Abs. 1 BGB in sechs Monaten ab Rückerhalt der Räume. Eine Kostenaufstellung innerhalb weniger Tage nach der Übergabe ist deshalb wichtig.

Gilt die Räumungsfrist nach § 721 ZPO auch für Gewerberäume?

Nein. Die gerichtliche Räumungsfrist nach § 721 ZPO gilt nur für Wohnraum. Bei Gewerberäumen bleibt nur der Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO bei sittenwidriger Härte. Ab einem Streitwert von mehr als 10.000 Euro ist für die Räumungsklage das Landgericht zuständig (§ 23 GVG).

Was passiert mit Restware und Ladeneinrichtung – Ankauf oder Wertanrechnung?

Restware, Ladeneinrichtung, Regalanlagen und Büromöbel im Eigentum des Unternehmens werden über den eigenen Lagerverkauf in Manching angerechnet und als Gutschrift auf der Räumungsrechnung ausgewiesen. Zurückgelassene Sachen eines ausgezogenen Mieters fallen nicht darunter – sie werden für den Vermieter verwahrt und inventarisiert, die Verwertungsform legt der Anwalt fest.

Gewerberäume übergabefertig machen – im Raum Ingolstadt

Sie müssen Ladenlokal, Büro, Werkstatt oder Lagerhalle zum Mietende zurückgeben – besenrein, mit Rückbau und Protokoll? König Express übernimmt Räumung, Rückbau in der vereinbarten Stufe, Entsorgung mit Nachweisen und die Übergabe – im Kernraum mit eigenem Team, im Außenring über geprüfte Partnerbetriebe. Restbestände im Eigentum Ihres Unternehmens werden auf der Rechnung angerechnet. Alle Details: Gewerbeauflösung mit Rückbau und Wertanrechnung.

Telefon oder WhatsApp: 0158 8864 9492 · WhatsApp-Nachricht senden · Mo–Sa 08:00–18:00 · Besichtigung und Festpreisangebot zzgl. USt

Autor: Einsatzleitung Gewerbe, König Express · Stand: September 2026, geprüft am 07.09.2026

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