Welche Räumung passt zu Ihrer Situation?
Die passende Leistung ergibt sich aus Objektart und Auftraggeber: Lagerhalle, Betriebsstätte, Büro oder Praxis, vermietete Wohnung, Objekt nach Insolvenz oder reine Verwertung von Bestand. Sechs Segmente decken den Gewerbe- und Vermieterbedarf ab, jedes mit eigener Seite, eigener Preislogik und eigenem Nachweispaket. Lager, Betrieb, Büro und Praxis werden nach Kubikmeter kalkuliert, Wohnungen nach Zimmerzahl, Insolvenzobjekte erst nach schriftlicher Freigabe des Verwalters.
Für alle sechs Segmente gilt derselbe Ablauf: Besichtigung vor Ort, Festpreis-Angebot in der Regel binnen 24 Stunden, Räumung mit Fotoprotokoll und Trennung des Gewerbeabfalls in 7 Fraktionen nach § 3 GewAbfV. Im Kernraum bis 35 km um Ingolstadt arbeitet ein eigenes Team mit LKW und Hubwagen, im Außenring bis 100 km vermittelt König Express geprüfte Partnerbetriebe. Ein Ansprechpartner koordiniert Besichtigung, Angebot, Termin und Übergabe, auch bei mehreren Objekten gleichzeitig. Eine Halle mit 300 m² umfasst je nach Füllgrad 120 bis 240 m³ und damit mehrere Einsatztage, die vorab eingeplant werden.
| Situation | Was geräumt wird | Ab-Preis | Eigene Seite |
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| Lager & Halle | Palettenregale, Restbestände, Maschinen, Paletten | ab 60 €/m³ netto | /lagerentruempelung |
| Betrieb & Firma | Werkstatt, Produktion, Ladenbau, Rückbau von Einbauten | ab 60 €/m³ netto | /gewerbeaufloesung |
| Büro & Praxis | Arbeitsplätze, Aktenbestand, IT, Trennwände | ab 49 €/m³ netto | /bueroaufloesung |
| Vermieter & Verwalter | Wohnung nach Auszug, Räumungstitel oder Todesfall | ab 1.190 € brutto | /wohnungsraeumung |
| Insolvenz | Betriebsstätte nach Freigabe oder Rückgabe an den Vermieter | ab 60 €/m³ netto | /insolvenz-raeumung |
| Wertanrechnung | Bestand im Eigentum des Auftraggebers oder nach Freigabe | Gutschrift auf der Rechnung | /wertanrechnung-gewerbe |
Wer beauftragt und wer zahlt – Vermieter, Verwalter oder Insolvenzverwalter?
Auftraggeber ist, wer über das Objekt verfügen darf. Nach Rückgabe oder Räumungstitel beauftragt der Vermieter, im laufenden Insolvenzverfahren der Insolvenzverwalter, bei Wohnungsunternehmen die Hausverwaltung im Namen des Eigentümers, nach einem Todesfall ohne erreichbare Erben der Nachlasspfleger. Bei der Berliner Räumung nach § 885a ZPO beauftragt der Vermieter das Räumungsunternehmen selbst; bei der klassischen Räumung nach § 885 ZPO wählt der Gerichtsvollzieher die Spedition nach eigenem Ermessen aus.
Die Kosten trägt zunächst der Auftraggeber. Wird das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen – in Bayern 1.036 von 3.316 Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2025, also 31 Prozent –, gibt es keinen Verwalter, und der Vermieter räumt auf eigene Rechnung. Ob und wie sich Kosten gegen Mieter, Schuldner oder Masse durchsetzen lassen, legt Ihr Anwalt fest; König Express übernimmt die Umsetzung und liefert die Belege dafür. Einen Vorschuss für Abtransport und erste Einlagerung verlangt nur der Gerichtsvollzieher bei der klassischen Räumung (§ 4 GvKostG).
Was kostet eine gewerbliche Räumung?
Eine gewerbliche Räumung kostet ab 60 €/m³ zzgl. USt für Lager, Halle und Betriebsstätte und ab 49 €/m³ zzgl. USt für Büro und Praxis, jeweils als verbindlicher Festpreis nach Besichtigung. Private Vermieter erhalten denselben Umfang als Gesamtpreis inkl. MwSt, weil sie als Verbraucher gelten (§ 3 PAngV). Den Satz treiben Materialmix, Demontage- und Rückbauaufwand, Etage, Zufahrt und der Anteil an Sondermüll. Ein Stundensatz wird nicht abgerechnet, damit der Betrag unabhängig vom Tagesverlauf feststeht.
Als Faustzahl entspricht eine Europalette mit Gemischtware rund 1,5 m³, eine halb gefüllte Halle mit 300 m² rund 120 m³. Verwertbarer Bestand im Eigentum des Auftraggebers wird als Gutschrift getrennt ausgewiesen und senkt den Rechnungsbetrag. Jedes Angebot enthält getrennte Positionen für Räumung, Transport und Entsorgung je Fraktion – genau die Aufstellung, die Sie als Abfallerzeuger für Ihre eigene Dokumentation brauchen. Rückbau von Trennwänden, Ladenbau oder Bodenbelägen wird nach Aufmaß als eigene Position kalkuliert.
| Objekt | Richtwert netto (Unternehmen) | Gesamtpreis brutto (private Vermieter) | Dauer im Kernraum |
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| Lagerhalle 300 m², halb gefüllt | ab 7.200 € | ab 8.568 € | 2 bis 3 Arbeitstage |
| Büro oder Praxis 200 m² | ab 2.400 € | ab 2.856 € | 1 bis 2 Arbeitstage |
| Betriebsstätte 500 m² mit Rückbau | ab 12.000 € | ab 14.280 € | 3 bis 5 Arbeitstage |
| Wohnung, 3 Zimmer | ab 1.000 € | ab 1.190 € | 1 Arbeitstag |
Wie funktioniert die Wertanrechnung für Unternehmen?
Wertanrechnung bedeutet, dass verwertbarer Bestand bewertet und als Gutschrift auf der Räumungsrechnung abgezogen wird. Angerechnet werden ausschließlich Sachen im Eigentum des Auftraggebers oder Sachen, die der Insolvenzverwalter schriftlich freigegeben hat: Restposten, Lagerware, Retouren, Büromöbel, Palettenregale, Werkstattausstattung, Maschinen, IT und Gastro-Einrichtung. Ware unter Eigentumsvorbehalt und Leasinggut bleiben unangetastet. Die Verwertung läuft über den eigenen Lagerverkauf in Manching, die Gutschrift steht getrennt vom Räumungspreis auf dem Angebot.
Anders liegt der Fall bei Räumungsgut und Pfandsachen: Diese werden verwahrt, mit Wertschätzung inventarisiert und erst nach Ablauf der Monatsfrist aus § 885a Abs. 4 ZPO in der gesetzlich vorgesehenen Form nach Vorgabe Ihres Anwalts verwertet, mit transparenter Erlösabrechnung. Im Außenring erfolgt die Bewertung per Foto, die Abholung per Spedition ab 1.500 € Warenwert. Die Gutschrift liegt deutlich über pauschalen Aufkäufer-Geboten; ein fester Faktor wird nicht zugesagt, weil er sich nicht für jedes Sortiment belegen lässt.
Welche Nachweise bekommen Sie?
Zu jedem Auftrag gehören ein Fotoprotokoll vor und nach der Räumung, eine Inventarliste, Wiegescheine der Entsorgungsanlagen und die Übernahmeerklärung des Entsorgers mit Name, Anschrift, Masse und Verwertungsart. Diese Belege braucht der Auftraggeber selbst: Abfallerzeuger bleibt nach § 3 Abs. 3 GewAbfV das Unternehmen, dessen Räume geräumt werden – Verstöße gegen Trenn- und Dokumentationspflicht kosten bis zu 100.000 € Bußgeld.
Akten und Datenträger vernichtet ein Partnerbetrieb nach DIN 66399, üblich ist Sicherheitsstufe P-4; Grundlage ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der Vernichtungsnachweis wird beigelegt. Aufbewahrungspflichtige Unterlagen werden nicht entsorgt, sondern sortiert und eingelagert: Handelsbücher 10 Jahre, Buchungsbelege seit 2025 nur noch 8 Jahre (§ 257 HGB, § 147 AO). Elektroaltgeräte aus dem Gewerbe nimmt der Hersteller zurück, wenn sie nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden (§ 19 ElektroG). Gefahrstoffe laufen über zugelassene Entsorger nach § 54 KrWG, Übernahme- oder Begleitschein werden übergeben.
Wo arbeiten wir mit eigenem Team – und wo mit Partnerbetrieben?
Das Einsatzgebiet ist in drei Zonen gegliedert. Im Kernraum bis 35 km um Ingolstadt räumt ein eigenes Team mit LKW und Hubwagen, die Anfahrt kostet 0 €, der Start erfolgt in der Regel binnen 48 Stunden. In der Mitte zwischen 36 und 66 km kombiniert König Express Eigenteam und Partnerkapazität, Termine liegen dort in der Regel bei 3 bis 5 Werktagen. Der Kern-Radius von 35 km ist einheitlich in Texten, Preislogik und Disposition hinterlegt.
Im Außenring bis 100 km, also München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg und Landshut, vermittelt König Express ausschließlich geprüfte Partnerbetriebe; der Termin richtet sich nach deren Verfügbarkeit. Geprüft heißt: Anzeige nach § 53 KrWG, Betriebshaftpflicht, Gewerbeanmeldung und bei Gefahrstoffen zusätzlich die Erlaubnis nach § 54 KrWG. Eine Wertanrechnung ist dort nur über Fotobewertung und Spedition ab 1.500 € Warenwert möglich. Ein eigenes Team ist im Außenring nicht im Einsatz, und Zeitversprechen gelten ausdrücklich nur für den Kernraum.
Wie arbeiten Hausverwaltungen mit uns?
Hausverwaltungen, Wohnungsunternehmen und Gewerbemakler arbeiten über einen Rahmenvertrag mit festen Abrufpreisen je Wohnungsgröße und je Kubikmeter, 12 Monaten Preisbindung und monatlicher Sammelrechnung. Statt eines Einzelangebots genügt eine Abrufmeldung mit Objekt, Größe und Termin; im Kernraum startet die Räumung in der Regel binnen 48 Stunden. Sinnvoll wird das ab etwa zwölf Räumungen im Jahr oder bei verteilten Beständen mit wechselnden Hausmeistern.
Zum Standard gehören Schlüsselübergabe gegen Quittung, Fotoprotokoll beim Betreten, Inventarliste, Fundsachen-Übergabeprotokoll und Verwahrung über die Monatsfrist mit Herausgabe nur auf Weisung der Verwaltung. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO regelt Protokolle und Fotos, Daten werden 6 Monate nach Rückgabe gelöscht. Verwalter erhalten weder Provisionen noch persönliche Vorteile. Für Gewerbeeinheiten gilt derselbe Rahmen, dort wird nach Kubikmeter statt nach Wohnungsgröße abgerechnet. Konditionen und Vertragsanlagen stehen auf /hausverwaltung, einen Rahmenvertrag fragen Sie telefonisch unter 0158 8864 9492 oder per E-Mail an anfrage@koenig-express.de an.