Für Handwerk · KFZ-Betriebe · Vermieter von Werkstatthallen
Werkstattauflösung: Werkstatt, KFZ-Betrieb oder Schreinerei auflösen lassen
Eine Werkstattauflösung ist die vollständige Räumung einer Werkstatt, eines KFZ-Betriebs oder einer Handwerkshalle: Maschinen und Hebebühnen demontieren, Werkbänke und Restbestände bewerten, Gefahrstoffe über zugelassene Entsorger abgeben und die Fläche besenrein übergeben. König Express räumt Handwerks- und KFZ-Betriebe im Kernraum bis 35 km um Ingolstadt mit eigenem Team und LKW, in der Zone Mitte von 36 bis 66 km mit zusätzlicher Partnerkapazität und im Außenring bis 100 km ausschließlich über geprüfte Partnerbetriebe — zum Festpreis ab 60 € pro Kubikmeter zuzüglich Umsatzsteuer, verbindlich nach der Besichtigung, die im Kernraum kostenlos ist. Maschinen, Hebebühnen, Werkbänke und Restbestände im Eigentum des Betriebs werden bewertet und als Gutschrift auf die Räumungsrechnung angerechnet; verwertet wird über den eigenen Lagerverkauf in Manching. Altöl, Lacke, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel und Batterien gehen ausschließlich über zugelassene Entsorger nach § 54 KrWG, Übernahme- oder Begleitschein inklusive. Gewerbeabfall trennen wir nach § 3 GewAbfV in mindestens sieben Fraktionen.
Herstellerrücknahme gewerblicher Elektroaltgeräte ab Inverkehrbringen
Quelle: § 19 ElektroG
8 Jahre
Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege seit dem 01.01.2025
Quelle: § 257 HGB, § 147 AO (BEG IV)
519
Beantragte Unternehmensinsolvenzen im bayerischen Baugewerbe 2025, davon 155 mangels Masse abgewiesen
Quelle: LfStat Bayern D3100C 202500, Tab. 6
880/Monat
Suchnachfrage nach „Werkstattauflösung“ im Winterhalbjahr Oktober bis Januar
Quelle: Keyword-Recherche 09/2026
i. d. R. 48 h
Räumungsstart im Kernraum bis 35 km um Ingolstadt
Quelle: Zonenmodell König Express
Werkstatt auflösen oder verkaufen – was lohnt sich?
Ein laufender Betrieb mit Kundenstamm, Meisterzulassung und Mietvertrag ist als Ganzes fast immer mehr wert als die Summe der Maschinen; ein Verkauf über die Nachfolgebörsen von IHK und Handwerkskammer braucht allerdings Vorlauf, und eine Betriebsaufgabe dauert nach IHK-Angaben in der Regel sechs bis zwölf Monate.
Steht der Rückgabetermin der Halle fest und findet sich kein Nachfolger, entscheidet die Rechnung: Einzelverkauf über Portale bindet Wochen an Terminen, Besichtigungen und Transporten, und was bis zum Stichtag nicht weg ist, muss trotzdem geräumt werden, und zwar zum Grundpreis ab 60 € pro Kubikmeter zzgl. USt. Die Auflösung mit Wertanrechnung bündelt beides in einen Termin — verwertbare Maschinen werden bewertet und als Gutschrift von der Räumungsrechnung abgezogen, der Rest geht sortenrein in die Verwertung.
Beides schließt sich nicht aus: Wer einzelne Maschinen selbst verkaufen will, markiert sie vor der Besichtigung; sie bleiben aus Aufmaß und Bewertung heraus.
Was kostet eine Werkstattauflösung?
Eine Werkstattauflösung kostet im Raum Ingolstadt ab 60 € pro Kubikmeter zzgl. USt für Werkstatt- und Hallenflächen; angeschlossene Meister-, Verwaltungs- und Aufenthaltsräume rechnen ab 49 €/m³ zzgl. USt. Umgerechnet ergibt das rund 25 € je m² Werkstattfläche bei üblichem Füllgrad. Der Kubikmeterpreis steigt mit dem Anteil an Gefahrstoffen, mit fest verankerten Maschinen, mit Gruben und Zwischenböden sowie bei kurzfristigen Terminen; er sinkt, wenn Material sortenrein anfällt.
Zwei Positionen bewegen den Endbetrag am stärksten. Nach oben die Gefahrstoffe: Altöl, Lacke, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel und Batterien werden getrennt erfasst und über zugelassene Entsorger nach § 54 KrWG abgegeben, jede Fraktion einzeln kalkuliert. Nach unten die Wertanrechnung: Maschinen, Hebebühnen, Werkbänke und Restbestände im Eigentum des Betriebs werden bewertet und als Gutschrift abgezogen, höchstens bis zum Rechnungsbetrag.
Der verbindliche Festpreis entsteht nach der Besichtigung; sie ist im Kernraum bis 35 km kostenlos, das Angebot liegt in der Regel binnen 24 Stunden vor.
Kostentreiber
Wirkung auf den m³-Preis
Grund
Sortenreines Material (Metall, Holz, Karton)
senkt
geht ohne Nachsortierung in die Verwertung
Altöl, Lacke, Bremsflüssigkeit, Batterien
erhöht
Abgabe an zugelassene Entsorger nach § 54 KrWG
Hebebühnen, verankerte Maschinen, Absauganlagen
erhöht
Demontage, Werkzeug, zweite Arbeitskraft
Gruben, Zwischenböden, enge Toreinfahrt
erhöht
längere Wege, geringere Tagesleistung
Öl-, Benzin- oder Fettabscheider im Boden
erhöht
Entleerung und Reinigung über Partnerbetrieb
Verwertbare Maschinen im Eigentum des Betriebs
senkt
Wertanrechnung als eigene Zeile im Angebot
Was passiert mit Maschinen, Hebebühne und Werkzeug?
Maschinen, Hebebühnen, Werkbänke, Werkzeug und Restbestände im Eigentum des Betriebs werden bei der Besichtigung gesichtet, fotografiert, mit Typenschild erfasst und bewertet. Der geschätzte Betrag steht als eigene Zeile im Festpreis-Angebot und wird als Gutschrift von der Räumungsrechnung abgezogen; ausgezahlt wird nichts, und die Anrechnung bleibt auf den Rechnungsbetrag begrenzt. Verwertet wird über den eigenen Lagerverkauf in Manching, also ohne Zwischenhändler.
Angerechnet wird ausschließlich, was dem Betrieb gehört oder ausdrücklich freigegeben ist. Leasinggut, Maschinen unter Eigentumsvorbehalt, Mietgeräte, Kommissionsware und Aussonderungsgut nach § 47 InsO bleiben unberührt, bis Eigentümer, Insolvenzverwalter oder Anwalt sie freigeben. Für Räumungsgut aus einer Zwangsräumung und für Pfandsachen gilt keine Anrechnung: Dort übernehmen wir Verwahrung, Inventar mit Wertschätzung und die Vorbereitung der Verwertung in der gesetzlich vorgesehenen Form nach Vorgabe Ihres Anwalts.
Die Demontage plant die Einsatzleitung vor Ort und kalkuliert je Hebebühne einen halben bis einen ganzen Arbeitstag. Nicht verwertbare Maschinen gehen als Schrott in die Metallfraktion, Prüfbücher bleiben beim jeweiligen Gerät.
Hebebühnen, Reifenmontier- und Auswuchtmaschinen, Achsmessanlagen, Bremsprüfstände
Werkbänke, Schraubstöcke, Werkzeugwagen, Schrankwände und Regalanlagen
Kompressoren, Absauganlagen, Schweiß-, Dreh- und Fräsmaschinen
Holzbearbeitung: Kreissäge, Abricht- und Dickenhobel, Kantenanleimer, Absaugung
Restbestände an Material, Ersatzteilen, Beschlägen und ungeöffneter Handelsware
Wohin gehen Altöl, Lacke und Batterien?
Altöl und Altfette, Farben, Lacke und Lösemittel, Bremsflüssigkeit, Frostschutz- und Kühlmittel, Batterien, Leuchtstoffröhren, ölhaltige Filter und Putzlappen sowie asbesthaltige Bauteile sind gefährliche Abfälle. Sie werden nie als Eigenleistung abgefahren, sondern getrennt erfasst und ausschließlich über zugelassene Entsorger mit Erlaubnis nach § 54 KrWG abgegeben; den Übernahme- oder Begleitschein erhält der Auftraggeber.
Welcher Beleg entsteht, hängt an der Jahresmenge. Bis zwei Tonnen gefährlicher Abfälle im Jahr genügt der Übernahmeschein nach § 16 NachwV, darüber läuft das elektronische Nachweisverfahren mit Entsorgungsnachweis und Begleitschein. Für Handwerksbetriebe gilt zusätzlich die Handwerkerregelung: Ein Betrieb darf bis zwei Tonnen je Baustelle und höchstens 20 Tonnen im Jahr eigene gefährliche Abfälle ohne Nachweis vom Einsatzort in den eigenen Hof bringen. Für die Räumung selbst gilt sie nicht: Wir befördern diese Abfälle in keinem Fall.
Öl- und Benzinabscheider, Fettabscheider und Resttanks meldet der Betrieb vor der Räumung an; entleert, gereinigt und dokumentiert werden sie von einem Fachbetrieb, auf dessen Termin wir den Räumungsplan abstimmen. Kälte- und Klimageräte entleert ein Kälte-Fachbetrieb nach der ChemKlimaschutzV.
Fraktion aus der Werkstatt
Weg
Beleg für den Auftraggeber
Altöl, Altfette, ölhaltige Filter und Putzlappen
zugelassener Entsorger nach § 54 KrWG
Übernahme- oder Begleitschein
Farben, Lacke, Lösemittel, Spraydosen
zugelassener Entsorger nach § 54 KrWG
Übernahme- oder Begleitschein
Bremsflüssigkeit, Frostschutz- und Kühlmittel
zugelassener Entsorger nach § 54 KrWG
Übernahme- oder Begleitschein
Starter-, Blei- und Lithium-Akkus, Leuchtstoffröhren
zugelassener Entsorger nach § 54 KrWG
Übernahme- oder Begleitschein
Öl-, Benzin- und Fettabscheider, Resttanks
Partnerbetrieb für Entleerung und Reinigung
Entsorgungsbeleg
Klima- und Kältegeräte mit Kältemittel
Kälte-Fachbetrieb nach ChemKlimaschutzV
Übernahmeschein
Elektroaltgeräte, Diagnosetechnik, Ladegeräte
Hersteller nach § 19 ElektroG oder zugelassener Entsorger
Übernahmeschein
Metallschrott, Holz, Kartonagen, Mischabfall
sortenreiner Container nach § 3 GewAbfV
Wiegeschein
Wie schnell ist die Halle zum Mietende leer?
Im Kernraum bis 35 km um Ingolstadt startet die Räumung in der Regel binnen 48 Stunden nach Auftragserteilung. Eine 250-m²-Werkstatt mit üblichem Füllgrad, zwei Hebebühnen und Werkbankzeile ist dort in der Regel in zwei bis drei Arbeitstagen besenrein. Als Planungswert gilt rund ein halber Arbeitstag je 100 m² bei ebener Verladung; jede Hebebühne, jede verankerte Maschine und jede Grube verlängert um einen halben bis einen ganzen Tag.
Gefahrstoffe verlängern nicht die Räumung, aber den Vorlauf: Abholtermine bei zugelassenen Entsorgern und die Entleerung eines Abscheiders werden vor dem Räumungsstart terminiert. In der Zone Mitte von 36 bis 66 km beginnt die Räumung in der Regel binnen drei bis fünf Werktagen; im Außenring richtet sich der Termin nach der Verfügbarkeit des Partnerbetriebs, und dort geben wir kein Zeitversprechen.
Eng wird das Winterhalbjahr: Die Suchnachfrage nach Werkstattauflösungen liegt von Oktober bis Januar bei rund 880 Suchanfragen im Monat gegenüber 390 bis 480 im Sommer, weil viele Gewerbemietverträge zum 31. Dezember enden.
Welche Nachweise bekommt der Vermieter?
Zu jedem Auftrag gehört eine Nachweismappe: Fotoprotokoll vor und nach der Räumung, Inventarliste der gesichteten Maschinen und Geräte mit Typenschild, Wiegescheine je Fraktion und die Übernahmeerklärung des Entsorgers mit Name, Anschrift, Masse und Verwertungsart. Für gefährliche Abfälle kommen Übernahme- oder Begleitschein hinzu, für Akten der Vernichtungsnachweis des Partnerbetriebs nach DIN 66399.
Diese Belege verlangt § 3 Abs. 3 Gewerbeabfallverordnung vom Abfallerzeuger — und Abfallerzeuger bleibt der Auftraggeber, nicht das Räumungsunternehmen. Fehlen sie, trägt der Betrieb das Risiko; der Bußgeldrahmen reicht bis 100.000 €. Sammeln und Befördern von Abfällen ist nach § 53 KrWG vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen, für gefährliche Abfälle gilt zusätzlich die Erlaubnispflicht nach § 54 KrWG.
Für den Vermieter zählt daneben der Zustand: § 546 Abs. 1 BGB verlangt die geräumte Rückgabe, besenrein meint nach BGH VIII ZR 124/05 vom 28. Juni 2006 die Beseitigung grober Verschmutzungen, keine Grundreinigung. Ansprüche wegen Veränderungen verjähren sechs Monate nach Rückerhalt (§ 548 BGB).
Was gilt bei der Betriebsaufgabe im Handwerk – welche Fristen laufen weiter?
Die Betriebsaufgabe ist der Gewerbebehörde gleichzeitig mit der Einstellung anzuzeigen (§ 14 GewO); die Abmeldegebühr liegt je nach Kommune zwischen 22 und 112 €, und der gesamte Vorgang dauert nach IHK-Angaben in der Regel sechs bis zwölf Monate. Die Räumung der Halle ist dabei nur ein Baustein, denn die Aufbewahrungspflichten laufen unabhängig davon weiter.
Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse sind zehn Jahre aufzubewahren, Buchungsbelege seit dem 1. Januar 2025 acht statt zehn Jahre, Handels- und Geschäftsbriefe sechs Jahre (§ 257 HGB, § 147 AO). Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres der letzten Eintragung. Vor der Räumung wird der Aktenbestand deshalb nach Jahrgang sortiert.
Pflichtjahrgänge werden übergeben oder eingelagert, der Rest geht nach schriftlicher Freigabe über einen Partnerbetrieb nach DIN 66399 mit Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO in die Vernichtung; der Vernichtungsnachweis liegt der Mappe bei.
Welche Handwerksbetriebe räumen wir – und wo mit Partnerbetrieben?
Geräumt werden Betriebe aus dem gesamten Handwerk und dem KFZ-Gewerbe, vom Zweimann-Betrieb bis zur Produktionshalle. Die Nachfrage ist real: Im bayerischen Baugewerbe wurden 2025 519 Insolvenzverfahren beantragt, 155 davon mangels Masse abgewiesen; deutschlandweit lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 104 je 10.000 Unternehmen.
Im Kernraum bis 35 km um Ingolstadt räumt das eigene Team mit LKW und Werkzeug, ohne Anfahrtspauschale; dort gelten die Zeitangaben dieser Seite. Dazu zählen unter anderem Gaimersheim, Kösching, Neuburg an der Donau, Pfaffenhofen an der Ilm, Eichstätt, Schrobenhausen, Geisenfeld, Vohburg und Abensberg. In der Zone Mitte von 36 bis 66 km arbeitet das eigene Team selektiv, ergänzt um Partnerkapazität.
Im Außenring von 67 bis 100 km, also München, Augsburg, Nürnberg, Regensburg und Landshut, vermitteln wir ausschließlich an geprüfte Partnerbetriebe. Geprüft heißt: Anzeige nach § 53 KrWG, Betriebshaftpflicht, Gewerbeanmeldung und bei gefährlichen Abfällen die Erlaubnis nach § 54 KrWG.
KFZ- und Nutzfahrzeugwerkstätten, Reifendienste, Lackierereien und Karosseriebetriebe
Schreinereien, Tischlereien und Betriebe der Holzbearbeitung
Schlossereien, Metallbau-, Dreh- und Schweißbetriebe
Elektrobetriebe sowie Heizungs-, Sanitär- und Klimabetriebe
Dachdecker, Zimmereien, Steinmetzbetriebe und Baunebengewerbe
So läuft die Räumung ab – in 5 Schritten
1
Anfrage
Fläche, Maschinenliste, Gefahrstoffe und Rückgabetermin telefonisch unter 0158 8864 9492, per WhatsApp oder an anfrage@koenig-express.de, Mo–Sa 08:00–18:00 Uhr.
2
Besichtigung
Vor-Ort-Termin im Kernraum bis 35 km kostenlos, in der Regel binnen 48 Stunden: Aufmaß, Maschinenbewertung und getrennte Erfassung aller Gefahrstoffe.
3
Festpreis-Angebot
Angebot in der Regel binnen 24 Stunden: Festpreis je m³, Demontage nach Aufwand, Wertanrechnung als eigene Zeile, alle Beträge netto zzgl. USt.
4
Räumung
Demontage von Hebebühnen und Maschinen, Verladung, Trennung nach den sieben Fraktionen der Gewerbeabfallverordnung; Gefahrstoffe über zugelassene Entsorger.
5
Übergabe
Besenreine Fläche plus Nachweismappe mit Fotoprotokoll, Inventarliste, Wiegescheinen sowie Übernahme- und Begleitscheinen für Vermieter und Buchhaltung.
Was kostet die Werkstattauflösung je m³, m² und Position?
Leistung
Preis
Hinweis
Werkstatt- und Hallenfläche je Kubikmeter
ab 60 €/m³
Grundpreis, Mischabfall nach Aufwand
Angeschlossene Meister- und Büroräume je Kubikmeter
ab 49 €/m³
Verwaltung, Meisterbüro, Aufenthaltsraum
Werkstattfläche je m² bei üblichem Füllgrad
ab 25 €/m²
Richtwert bei 0,4 bis 0,8 m³ Räumgut je m²
Werkbänke, Schrankwände und Regalanlagen demontieren
ab 22 €/Regalmeter
Richtwert, inklusive Verladung
Hebebühne oder verankerte Maschine demontieren
nach Aufwand
Zweisäulen-, Scheren- und Grubenbühnen je nach Bauart
Richtwert; Abholung und Entsorgung leistet und berechnet ein zugelassener Entsorger nach § 54 KrWG, den Beleg gibt er dem Auftraggeber
Öl-, Benzin- oder Fettabscheider entleeren und reinigen
nach Aufwand
Richtwert; Entleerung und Reinigung leistet und berechnet ein Fachbetrieb, Entsorgungsbeleg geht an den Auftraggeber
Alle Angaben netto, zzgl. USt (Angebot an Unternehmen). Alle Angaben sind Richtwerte; der verbindliche Festpreis entsteht nach der Besichtigung. Belegt sind der Grundpreis ab 60 €/m³ für Werkstatt- und Hallenflächen sowie ab 49 €/m³ für angeschlossene Büroräume. Die Wertanrechnung steht als eigene Zeile im Angebot, ist eine Gutschrift und keine Auszahlung und bleibt auf den Rechnungsbetrag begrenzt.
Vor der Räumung klären
Rückgabetermin und Rückbaupflichten aus dem Gewerbemietvertrag prüfen
Maschinenliste mit Typenschild, Baujahr und letzter Prüfung zusammenstellen
Hebebühnen erfassen: Bauart, Verankerung, Grube, Stromanschluss und Hydrauliköl
Bestände an Altöl, Lacken, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel und Batterien melden und grob mengenmäßig schätzen
Öl-, Benzin- und Fettabscheider sowie Resttanks vorab anmelden
Maschinen und Ware markieren, die dem Betrieb gehören und angerechnet werden dürfen
Aufbewahrungspflichtige Unterlagen und Prüfbücher nach Jahrgang trennen, bevor geräumt wird
Nachweise und Absicherung
Betriebshaftpflichtversicherung für Räumung, Demontage und Transport
Räumungsunternehmen sind als Sammler und Beförderer von Abfällen anzeigepflichtig (§ 53 KrWG); für gefährliche Abfälle gilt zusätzlich § 54 KrWG
Altöl, Lacke, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel und Batterien werden nicht selbst befördert, sondern an zugelassene Entsorger übergeben — Übernahme- oder Begleitschein geht an den Auftraggeber
Wiegescheine je Fraktion und Übernahmeerklärung des Entsorgers zu jedem Auftrag
Maschinen und Hebebühnen werden vor der Demontage fotografiert und mit Typenschild in die Inventarliste aufgenommen
Aktenvernichtung über einen Partnerbetrieb nach DIN 66399 mit Auftragsverarbeitungsvertrag
Partnerbetriebe im Außenring werden vor der Vermittlung geprüft: Anzeige nach § 53 KrWG, Betriebshaftpflicht, Gewerbeanmeldung und § 54-Erlaubnis bei Gefahrstoffen
Wer zahlt, wer beauftragt?
Bis zur Rückgabe der Halle beauftragt und zahlt der Betrieb als Mieter: § 546 Abs. 1 BGB verpflichtet ihn, die Mietsache geräumt zurückzugeben; bei verspäteter Rückgabe schuldet er Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB. Nach der Rückgabe oder nach Besitzeinweisung durch den Gerichtsvollzieher beauftragt der Vermieter oder die Hausverwaltung. Ist über das Vermögen des Betriebs ein Insolvenzverfahren eröffnet, entscheidet der Insolvenzverwalter über Verwertung und Freigabe. Abfallerzeuger und damit dokumentationspflichtig nach § 3 Abs. 3 GewAbfV bleibt in jedem Fall der Auftraggeber.
Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung — lassen Sie die Einordnung von Ihrem Anwalt bestätigen. König Express übernimmt die Umsetzung.
Einsatzgebiet: Kernraum, Mitte, Außenring
Kernraum bis 35 km um Ingolstadt: eigenes Team mit LKW und Demontagewerkzeug, keine Anfahrtspauschale, Start in der Regel binnen 48 Stunden — Gaimersheim, Kösching, Neuburg an der Donau, Pfaffenhofen an der Ilm, Eichstätt, Schrobenhausen, Geisenfeld, Vohburg, Reichertshofen, Wolnzach, Beilngries und Abensberg. Zone Mitte 36 bis 66 km: eigenes Team selektiv plus Partnerkapazität, Start in der Regel binnen drei bis fünf Werktagen — Kelheim, Freising, Dachau, Donauwörth, Neumarkt, Aichach, Riedenburg, Weißenburg. Außenring 67 bis 100 km mit München, Augsburg, Nürnberg, Regensburg und Landshut: Vermittlung an geprüfte Partnerbetriebe nach deren Verfügbarkeit, ohne Zeitzusage; die Bewertung der Maschinen läuft dort per Fotobewertung ab einem geschätzten Warenwert von 1.500 €.
Eine Werkstattauflösung kostet ab 60 € pro Kubikmeter zzgl. USt für Werkstatt- und Hallenflächen, angeschlossene Büroräume ab 49 €/m³. Gefahrstoffe wie Altöl, Lacke und Batterien werden je Fraktion einzeln kalkuliert. Der verbindliche Festpreis entsteht nach der Besichtigung, die im Kernraum bis 35 km kostenlos ist; verwertbare Maschinen im Eigentum des Betriebs senken die Rechnung als Gutschrift.
Werden Maschinen und Hebebühnen angekauft?
Wir kaufen nicht an, wir rechnen an. Maschinen, Hebebühnen, Werkbänke und Restbestände im Eigentum des Betriebs werden bewertet; der Betrag erscheint als eigene Zeile im Angebot und wird als Gutschrift von der Räumungsrechnung abgezogen, höchstens bis zum Rechnungsbetrag. Ausgezahlt wird nichts. Leasinggut und Ware unter Eigentumsvorbehalt bleiben unberührt.
Wer entsorgt Altöl, Bremsflüssigkeit und Batterien?
Ausschließlich zugelassene Entsorger mit Erlaubnis nach § 54 KrWG. Die Bestände werden bei der Besichtigung getrennt erfasst, die Abholung wird organisiert, und den Übernahme- oder Begleitschein erhalten Sie mit den Unterlagen. Bis zwei Tonnen gefährlicher Abfälle im Jahr genügt der Übernahmeschein nach § 16 NachwV, darüber läuft das elektronische Nachweisverfahren.
Wird die Hebebühne demontiert und mitgenommen?
Ja. Zweisäulen-, Scheren- und Grubenhebebühnen werden stromlos gesetzt, entlastet, hydraulisch entleert, zerlegt und verladen; das Hydrauliköl geht getrennt an einen zugelassenen Entsorger. Die Demontage wird nach Aufwand kalkuliert. Ist die Bühne funktionsfähig und Eigentum des Betriebs, wird sie bewertet und als Gutschrift auf die Räumungsrechnung angerechnet.
Wie lange dauert die Räumung einer 250-m²-Werkstatt?
Im Kernraum bis 35 km um Ingolstadt in der Regel zwei bis drei Arbeitstage, Start meist binnen 48 Stunden nach Auftrag. Planungswert ist rund ein halber Arbeitstag je 100 m²; jede Hebebühne, verankerte Maschine oder Grube verlängert um einen halben bis einen ganzen Tag. In der Zone Mitte beginnt die Räumung binnen drei bis fünf Werktagen.
Welche Nachweise bekomme ich für Vermieter und Buchhaltung?
Fotoprotokoll vor und nach der Räumung, Inventarliste mit Typenschildern, Wiegescheine je Fraktion, die Übernahmeerklärung des Entsorgers sowie Übernahme- oder Begleitscheine für Gefahrstoffe. Diese Dokumentation verlangt § 3 Abs. 3 Gewerbeabfallverordnung vom Abfallerzeuger, und Abfallerzeuger bleibt der Auftraggeber; der Bußgeldrahmen reicht bis 100.000 €.
Was passiert mit Akten und Prüfbüchern bei der Betriebsaufgabe?
Der Aktenbestand wird vor der Räumung nach Jahrgang getrennt. Handelsbücher und Jahresabschlüsse sind zehn Jahre aufzubewahren, Buchungsbelege seit dem 1. Januar 2025 acht Jahre, Geschäftsbriefe sechs Jahre (§ 257 HGB, § 147 AO). Pflichtjahrgänge werden übergeben, der Rest geht nach Freigabe an einen Partnerbetrieb nach DIN 66399. Prüfbücher bleiben beim Gerät.
Räumen Sie auch in München, Nürnberg oder Augsburg?
Im Außenring von 67 bis 100 km, also in München, Augsburg, Nürnberg, Regensburg und Landshut, vermitteln wir an geprüfte Partnerbetriebe mit Anzeige nach § 53 KrWG, Betriebshaftpflicht und Gewerbeanmeldung. Der Termin richtet sich nach deren Verfügbarkeit, ein Zeitversprechen geben wir dort nicht; die Bewertung der Maschinen läuft per Fotobewertung ab 1.500 € Mindestwert. Im Kernraum bis 35 km räumt das eigene Team.