Räumung für Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen: Rahmenvertrag, Abruf, Sammelrechnung
Eine Räumung für Hausverwaltungen ist die wiederkehrende Räumung von Wohnungen und Gewerbeeinheiten im Auftrag eines Verwalters oder Wohnungsunternehmens – nach Auszug, Räumungstitel, Todesfall oder Verwahrlosung, abgerechnet an WEG oder Eigentümer. König Express arbeitet mit Hausverwaltungen im Raum Ingolstadt auf Basis eines Rahmenvertrags: feste Abrufkonditionen pro Kubikmeter zuzüglich Umsatzsteuer, Pauschalen je Wohnungsgröße, Start im Kernraum bis 35 km in der Regel binnen 48 Stunden, Foto- und Inventarprotokoll als Standard, Schlüsselübergabe nach dokumentiertem Prozess und eine Sammelrechnung pro Monat mit Objektzuordnung. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO für Protokolle und Fotos liegt dem Rahmenvertrag bei; Protokolle werden sechs Monate nach Rückgabe gelöscht, wenn keine Ansprüche nach § 548 BGB offen sind. Für Verwaltungen mit 200 bis 2.000 Einheiten und für Wohnungsunternehmen in der Größenordnung der GWG Ingolstadt (rund 7.700 Mietwohnungen) ersetzt ein Rahmenvertrag Einzelangebote durch einen Abruf per E-Mail. Provisionen oder Vorteile an Verwalter zahlen wir nicht – der Vorteil liegt beim Eigentümer.
Verwahrfrist für Räumungsgut nach Besitzeinweisung
Quelle: § 885a Abs. 4 ZPO
6 Monate
Löschfrist für Foto- und Inventarprotokolle nach Rückgabe
Quelle: § 548 BGB, AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO
48 h
Besichtigung und Start im Kernraum bis 35 km
Quelle: Rahmenvertrag König Express, § 3 und § 4
5. Werktag
Sammelrechnung je Objekt im Folgemonat
Quelle: Rahmenvertrag König Express, § 10
3 Monate
Vorlauf für Preisanpassungen im Rahmenvertrag
Quelle: Rahmenvertrag König Express, § 5.4
bis 100.000 €
Bußgeldrahmen bei Verstoß gegen die Dokumentationspflicht des Abfallerzeugers
Quelle: § 3 Abs. 3 GewAbfV
Was leistet ein Räumungspartner für Hausverwaltungen?
Ein Räumungspartner für Hausverwaltungen übernimmt die wiederkehrende Räumung von Wohnungen und Gewerbeeinheiten im Auftrag des Verwalters: nach Auszug, nach Räumungstitel, nach einem Todesfall und bei Verwahrlosung. König Express erbringt diese Leistung im Kernraum bis 35 km um Ingolstadt mit eigenem Team, im Außenring bis 100 km über geprüfte Partnerbetriebe. In jedem Abruf enthalten sind das Fotoprotokoll vor dem ersten Handgriff, die Inventarliste mit Wertschätzung, die Übergabe aller Unterlagen als PDF binnen 2 Werktagen, die besenreine Übergabe, das Fundsachen-Protokoll, die getrennte Erfassung nach Gewerbeabfallverordnung mit Wiegescheinen und eine Kostenaufstellung je Objekt binnen 3 Werktagen. Demontage von Einbauten, Grundreinigung, Einlagerung und die Organisation gefährlicher Abfälle kommen als Optionen hinzu.
Ob geräumt, verwahrt, herausgegeben oder eine Verwertung vorbereitet wird, legt die Verwaltung nach eigener Rechtsberatung fest; König Express erbringt keine Rechtsdienstleistung und setzt die Weisung um. Für Verwaltungen mit 200 bis 2.000 Einheiten ersetzt der Rahmenvertrag das Einzelangebot je Objekt durch einen Abruf per E-Mail; die Anlagen Auftragsverarbeitungsvertrag, Einlagerungs-AGB und Fundsachen-Protokoll gehören dazu.
Wohnungsräumung nach Auszug, Räumungstitel (§ 885 und § 885a ZPO), Todesfall oder Verwahrlosung
Foto- und Inventarprotokoll mit Wertschätzung, Fundsachen- und Herausgabeprotokoll
Verwahrung über die Monatsfrist, Herausgabe nur auf schriftliche Weisung der Verwaltung
Entsorgung mit Wiegescheinen, besenreine Übergabe, Schlüsselrückgabe gegen Quittung
Ein fester Ansprechpartner für alle Objekte, eine Sammelrechnung pro Monat
Welche Abrufkonditionen gelten im Rahmenvertrag?
Der Rahmenvertrag legt feste Abrufkonditionen fest: Räumung ab 60 €/m³ zzgl. USt, dazu Pauschalen je Wohnungsgröße von ab 500 € netto für ein Zimmer bis ab 1.500 € netto für vier Zimmer, jeweils bei normalem Füllgrad und Zugang bis zum 2. Obergeschoss. Zuschläge für Etagen ohne Aufzug, Verwahrlosung, Demontage und Express-Start sind der Höhe nach im Vertrag benannt und werden vor Beginn schriftlich angezeigt, wenn die Besichtigung vom Richtwert abweicht.
Die Konditionen gelten jährlich fest bis zum 31. Dezember und verlängern sich um jeweils ein Jahr; Preisanpassungen werden mit 3 Monaten Vorlauf in Textform angekündigt und erst für spätere Abrufe berechnet. Der Rahmenvertrag läuft 12 Monate, verlängert sich um 12 Monate und ist mit 3 Monaten zum Laufzeitende kündbar. Er begründet weder eine Abnahmepflicht noch eine Exklusivität: Jeder Einzelauftrag entsteht erst durch Abruf und Bestätigung.
Wohnungsgröße
Richtfläche
Pauschale netto
Enthalten
1 Zimmer
bis 35 m²
ab 500 €
Foto-/Inventarprotokoll, besenrein
2 Zimmer
bis 55 m²
ab 750 €
Foto-/Inventarprotokoll, besenrein
3 Zimmer
bis 80 m²
ab 1.000 €
Foto-/Inventarprotokoll, besenrein
4 Zimmer
bis 100 m²
ab 1.500 €
Foto-/Inventarprotokoll, besenrein
5 Zimmer und mehr, Gewerbeeinheit
über 100 m²
Angebot nach m³
Foto-/Inventarprotokoll, besenrein
Wie funktioniert der Abruf im Rahmenvertrag?
Der Abruf läuft per E-Mail an anfrage@koenig-express.de oder telefonisch unter 0158 8864 9492, Montag bis Samstag von 08:00 bis 18:00 Uhr. Pflichtangaben sind Objektadresse und Einheit, Anlass der Räumung, Legitimation, Wunschtermin und Rechnungsempfänger. An Werktagen erfolgt der Rückruf binnen 2 Stunden, die Besichtigung im Kernraum in der Regel binnen 48 Stunden, das schriftliche Angebot binnen 24 Stunden nach der Besichtigung und der Start nach Beauftragung ebenfalls in der Regel binnen 48 Stunden. Die Verwaltung erreicht dafür einen festen Ansprechpartner mit Direktdurchwahl, der alle Objekte und alle drei Zonen betreut.
Geräumt wird nur mit Räumungstitel samt Protokoll der Besitzeinweisung, mit Rückgabeprotokoll oder mit schriftlicher Freigabe des Berechtigten. Fehlt die Legitimation, wird der Abruf zurückgestellt. Jeder Abruf erhält eine Abrufnummer, unter der Angebot, Protokolle, Fundsachen und Rechnungsposition später auffindbar bleiben. Ein Express-Start unter 24 Stunden im Kernraum ist nach freier Tageskapazität möglich und wird als Zuschlag gesondert ausgewiesen.
Pflichtangaben je Abruf: Objekt, Einheit, Anlass, Legitimation, Termin, Rechnungsempfänger
Rückruf binnen 2 Stunden an Werktagen, Angebot binnen 24 Stunden nach Besichtigung
Zeitversprechen gelten für den Kernraum und stehen unter dem Vorbehalt der Tageskapazität
Rahmenvertrag anfragen: Muster mit allen Konditionen unter /downloads/rahmenvertrag-hausverwaltung-konditionen.pdf — Anforderung per E-Mail an anfrage@koenig-express.de oder telefonisch unter 0158 8864 9492
Wie läuft die Schlüssel- und Objektübergabe?
Schlüssel werden gegen Quittung übernommen, bis zum Einsatz im verschlossenen Schlüsseltresor aufbewahrt und nach Abschluss gegen Quittung zurückgegeben; Anzahl, Art und Übergabezeitpunkt stehen im Protokoll. Zutritt zur Einheit erfolgt ausschließlich mit schriftlicher Legitimation der Verwaltung, also mit Rückgabeprotokoll, Räumungstitel und Besitzeinweisungsprotokoll oder Freigabe des Berechtigten.
Vor dem ersten Handgriff wird jeder Raum fotografiert, nach Abschluss folgt das Foto der besenreinen Einheit; beide Serien tragen Datum und Abrufnummer. Die Einheit wird mit Übergabeprotokoll an die Verwaltung zurückgegeben, offene Punkte werden dort vermerkt. Sämtliche Protokolle gehen binnen 2 Werktagen als PDF an die Verwaltung, damit Kaution, Nachmieter-Termin und Ansprüche innerhalb der Sechsmonatsfrist des § 548 BGB ohne Rückfragen bearbeitet werden können. Erkennbares Fremdeigentum wie Leasinggeräte oder Ware unter Eigentumsvorbehalt wird im Inventar gekennzeichnet und gesondert behandelt; bei einer Räumung nach Titel beginnt die Dokumentation erst nach der Besitzeinweisung durch den Gerichtsvollzieher.
Wie schützen wir die Daten der Mieter?
Foto-, Inventar-, Herausgabe- und Fundsachen-Protokolle enthalten personenbezogene Daten von Mietern, Schuldnern oder Verstorbenen. Grundlage ist deshalb ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO als Anlage 1 zum Rahmenvertrag: Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung, Fotos nur mit Firmengeräten ohne Upload in private Konten, verschlüsselte Ablage je Abrufnummer mit Rollenkonzept, Verpflichtung aller Einsatzkräfte auf Vertraulichkeit und bei Praxen zusätzlich auf § 203 StGB. Gelöscht wird 6 Monate nach Rückgabe der Einheit mit Löschprotokoll, sofern die Verwaltung wegen laufender Ansprüche nichts anderes anordnet.
Akten, Briefe und Datenträger werden nicht geöffnet, nicht gelesen und nicht kopiert. Ausweise, Bankkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertgegenstände kommen versiegelt in den Tresor und werden per Fundsachen-Protokoll gegen Unterschrift übergeben. Weisungsberechtigte Personen und Weisungsempfänger sind im AV-Vertrag namentlich benannt, eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt, und Unterauftragnehmer werden nur mit denselben Pflichten eingesetzt.
AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO als Anlage zum Rahmenvertrag, Weisungen in Textform
Löschung der Protokolle 6 Monate nach Rückgabe (§ 548 BGB) mit Löschprotokoll
Fundsachen versiegelt und nummeriert, Bargeld von zwei Personen gezählt
Akten und Datenträger nur über einen Partnerbetrieb nach DIN 66399 mit Vernichtungsnachweis
Fotos für Werbung nur nach schriftlicher Freigabe und ohne Namen, Adressen oder Kennzeichen
Was passiert mit Räumungsgut, das verwahrt werden muss?
Verwahrpflichtige Sachen werden in einem verschlossenen, zutrittskontrollierten Lager im Raum Ingolstadt eingelagert, mindestens für einen Monat: So lange läuft nach § 885a Abs. 4 ZPO die Frist, innerhalb derer der Schuldner die Sachen abfordern kann. Danach verlängert sich die Verwahrung monatsweise, bis die Verwaltung in Textform Herausgabe, Verwertungsvorbereitung oder Vernichtung anweist; 10 Tage vor jedem Monatsende erinnert König Express an die offene Weisung.
Herausgabe an den bisherigen Mieter oder Dritte erfolgt nur auf schriftliche Weisung der Verwaltung, gegen Identitätsnachweis und Herausgabeprotokoll. Unpfändbare Sachen und offensichtlich Wertloses werden auf Verlangen jederzeit herausgegeben (§ 885a Abs. 5 ZPO); ein Zurückbehaltungsrecht wegen Miet- oder Räumungskosten wird daran nicht ausgeübt. Nach Fristablauf bereitet König Express die Verwertung in der gesetzlich vorgesehenen Form vor, bei Räumungsgut über §§ 383, 385 BGB, beim Vermieterpfandrecht nach § 562 BGB über §§ 1233 bis 1245 BGB.
Wertanrechnung nur für Sachen im Eigentum des Auftraggebers oder nach schriftlicher Freigabe
Anrechnung als Gutschrift auf der Rechnung über den eigenen Lagerverkauf in Manching
Kein freihändiger Verkauf von Räumungsgut ohne ausdrückliche, rechtlich geprüfte Weisung
Erlöse werden transparent abgerechnet, Unverwertbares dokumentiert vernichtet
Wie rechnen wir mit WEG und Eigentümern ab?
Die Verwaltung beauftragt für den von ihr verwalteten Eigentümer oder die Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 27 WEG, Verwaltervertrag); Rechnungsempfänger je Abruf ist der im Abruf genannte Eigentümer, die WEG oder das Wohnungsunternehmen. Bei einem verstorbenen Mieter ohne erreichbare Erben ist Auftraggeber der vom Nachlassgericht bestellte Nachlasspfleger (§ 1961 BGB), dessen Bestellungsurkunde als Legitimation dient.
Abgerechnet wird über eine Sammelrechnung bis zum 5. Werktag des Folgemonats, gegliedert nach Objekt, Einheit, Abrufnummer und Rechnungsempfänger; eine Einzelrechnung je Abruf ist auf Wunsch möglich. Positionen sind Räumung nach Kubikmeter oder Pauschale, Zuschläge, Fremdleistungen mit Beleg, Einlagerung nach Monaten und die Gutschrift aus der Wertanrechnung. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage netto, die Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen. Zusätzlich geht binnen 3 Werktagen nach Abschluss eine Kostenaufstellung je Objekt an die Verwaltung, mit der sich Kautionsabrechnung und Ansprüche innerhalb der Sechsmonatsfrist des § 548 BGB beziffern lassen.
Konstellation
Auftraggeber
Rechnungsempfänger
Vermietete Eigentumswohnung
Verwaltung für den Eigentümer
Eigentümer
Keller, Speicher, Tiefgarage im Gemeinschaftseigentum
Verwaltung nach § 27 WEG
WEG
Wohnung eines kommunalen oder genossenschaftlichen Bestands
Wohnungsunternehmen
Wohnungsunternehmen
Verstorbener Mieter, Erben unbekannt
Nachlasspfleger (§ 1961 BGB)
Nachlass
Räumung nach Titel (§ 885a ZPO)
Vermieter oder Verwaltung
Eigentümer, Kosten als Vollstreckungskosten
Welche Nachweise bekommt die Verwaltung?
Je Abruf erhält die Verwaltung ein vollständiges Nachweispaket als PDF: Fotoprotokoll vorher und nachher, Inventarliste mit Wertschätzung, Fundsachen-Protokoll, Herausgabeprotokoll bei eingelagerten Sachen, Übergabeprotokoll der Einheit sowie Wiegescheine und Übernahmeerklärungen der Entsorgungsanlagen. Diese Belege sind kein Service-Extra: Abfallerzeuger bleibt der Auftraggeber, und die Dokumentationspflicht nach § 3 Abs. 3 GewAbfV ist mit einem Bußgeldrahmen bis 100.000 € bewehrt. Fehlen die Belege, bleibt das Risiko beim Auftraggeber: König Express ist Sammler und Beförderer, Abfallerzeuger bleibt der Eigentümer beziehungsweise die Verwaltung.
Für die Präqualifikation kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen stellen wir auf Anforderung eine Unterlagenmappe zusammen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Versicherungs- und Entsorgungsnachweise sowie ein anonymisiertes Referenzblatt. Räumungsunternehmen sind als Sammler und Beförderer von Abfällen anzeigepflichtig (§ 53 KrWG); für gefährliche Abfälle gilt zusätzlich § 54 KrWG. Alle Dokumente liegen je Abrufnummer strukturiert vor, bleiben über diese Nummer nachvollziehbar und werden auf Wunsch gebündelt der Sammelrechnung des Monats beigelegt.
Fotoprotokoll, Inventarliste, Fundsachen-, Herausgabe- und Übergabeprotokoll je Objekt
Wiegescheine und Übernahmeerklärungen für die Dokumentation nach § 3 Abs. 3 GewAbfV
Übernahme- oder Begleitschein für gefährliche Abfälle über zugelassene Entsorger (§ 54 KrWG)
Vernichtungsnachweis nach DIN 66399 für Akten und Datenträger über einen Partnerbetrieb
Präqualifikationsmappe: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Versicherungs- und Entsorgungsnachweise, anonymisiertes Referenzblatt
Wo arbeiten wir mit eigenem Team?
Im Kernraum bis 35 km um Ingolstadt räumt König Express mit eigenem Team und eigenen Fahrzeugen, ohne Anfahrtskosten; dort gelten Besichtigung und Start in der Regel binnen 48 Stunden. In der Zone Mitte von 36 bis 66 km arbeitet das eigene Team selektiv, ergänzt um Partnerkapazität, mit einem Start in der Regel binnen 3 bis 5 Werktagen. Im Außenring von 67 bis 100 km, also in München, Augsburg, Nürnberg, Regensburg und Landshut, vermittelt König Express an geprüfte Partnerbetriebe; der Termin richtet sich nach deren Verfügbarkeit.
Die folgenden Wohnungsunternehmen zeigen die Größenordnung der Region und sind keine Referenzkunden: Ihre Nennung dient der Einordnung, welche Bestände in welcher Zone liegen. Verwertbarer Bestand im Eigentum des Auftraggebers wird im Kernraum bei der Besichtigung vor Ort gesichtet; im Außenring erfolgt die Bewertung per Fotos und die Abholung per Spedition ab einem Warenwert von 1.500 €, darunter ausdrücklich ohne Wertanrechnung.
GWG Ingolstadt, rund 7.700 Mietwohnungen (kein Referenzkunde): Kernraum, eigenes Team
Stadtbau Regensburg, rund 7.000 Wohnungen (kein Referenzkunde): Außenring, Vermittlung an Partnerbetriebe
Wohnbaugruppe Augsburg, über 10.000 Wohnungen (kein Referenzkunde): Außenring, Vermittlung an Partnerbetriebe
wbg Nürnberg, rund 20.000 Wohneinheiten (kein Referenzkunde): Außenring, Vermittlung an Partnerbetriebe
Münchner Wohnen, rund 69.000 Wohnungen und rund 1.000 Gewerbeeinheiten (kein Referenzkunde): Außenring, Vermittlung
Zone
Entfernung ab Ingolstadt
Leistung
Zeitversprechen
Kern
bis 35 km
eigenes Team, eigene Fahrzeuge, 0 € Anfahrt
in der Regel binnen 48 h
Mitte
36–66 km
eigenes Team selektiv plus Partnerkapazität
in der Regel 3–5 Werktage
Außenring
67–100 km
Vermittlung an geprüfte Partnerbetriebe
nach Verfügbarkeit des Partnerbetriebs
So läuft die Räumung ab – in 5 Schritten
1
Abruf
Objekt, Einheit, Anlass, Legitimation, Termin und Rechnungsempfänger per E-Mail oder Telefon; Rückruf an Werktagen binnen 2 Stunden.
2
Besichtigung
Im Kernraum in der Regel binnen 48 Stunden: Volumen, Zugang, Etage, Sonderstoffe und Verwahrbedarf werden aufgenommen.
3
Angebot
Schriftlich binnen 24 Stunden zu den Konditionen des Rahmenvertrags, mit Objekt, Abrufnummer und Rechnungsempfänger.
4
Räumung
Schlüssel gegen Quittung, Fotoprotokoll vor dem ersten Handgriff, Inventarliste, Fundsachen-Protokoll, getrennte Entsorgung.
5
Übergabe
Besenreine Einheit, Schlüsselrückgabe mit Protokoll, Nachweise als PDF binnen 2 Werktagen, Sammelrechnung im Folgemonat.
Abrufkonditionen im Rahmenvertrag — Richtwerte
Leistung
Preis
Hinweis
Räumung je m³
ab 60 €/m³
Abrufpreis inklusive Verladung, Transport, Sortierung und Standardentsorgung
1-Zimmer-Wohnung bis 35 m²
ab 500 €
Pauschale bei normalem Füllgrad, Zugang bis 2. OG
2-Zimmer-Wohnung bis 55 m²
ab 750 €
Pauschale inklusive Foto- und Inventarprotokoll
3-Zimmer-Wohnung bis 80 m²
ab 1.000 €
im Kernraum in der Regel 1 Arbeitstag
4-Zimmer-Wohnung bis 100 m²
ab 1.500 €
im Kernraum in der Regel 1 bis 2 Arbeitstage
Verwahrung je angefangene 10 m³ und Monat
ab 75 €
zzgl. USt, mindestens 1 Monat, Herausgabe nur auf Weisung der Verwaltung
Alle Preise zzgl. USt (Angebot an Unternehmen). Alle Angaben sind Richtwerte; der verbindliche Festpreis entsteht nach der Besichtigung. Verbindlich sind darüber hinaus die Sätze im unterzeichneten Rahmenvertrag. Die Konditionen gelten jährlich fest bis zum 31. Dezember und verlängern sich um ein Jahr; Anpassungen werden 3 Monate vorher in Textform angekündigt und erst für spätere Abrufe berechnet. Gefährliche Abfälle, Elektroaltgeräte und Kältemittelgeräte werden als Fremdleistung mit Nachweis abgerechnet.
Vor der Räumung klären
Legitimation: Rückgabeprotokoll, Räumungstitel mit Besitzeinweisungsprotokoll, Bestellungsurkunde oder schriftliche Freigabe
Ziel des Abrufs: räumen, verwahren, herausgeben oder eine Verwertung vorbereiten
Rechnungsempfänger je Objekt: Eigentümer, WEG, Wohnungsunternehmen oder Nachlass
Schlüsselanzahl, Zutrittsweg, Quittungsform und Ansprechpartner vor Ort
Umgang mit Fundsachen, Post und Unterlagen sowie mit erkennbarem Fremdeigentum
Sonderstoffe im Objekt: Altöl, Lacke, Batterien, Kältemittelgeräte, Asbestverdacht
Abholfrist, die die Verwaltung nach eigener Rechtsberatung für zurückgelassene Sachen gesetzt hat
Nachweise und Absicherung
Betriebshaftpflichtversicherung für Räumung, Transport und Obhutsschäden
Räumungsunternehmen sind als Sammler und Beförderer von Abfällen anzeigepflichtig (§ 53 KrWG); für gefährliche Abfälle gilt zusätzlich § 54 KrWG. Wiegescheine je Auftrag gehören zum Nachweispaket
Gefährliche Abfälle, Altöl, Lacke, Batterien und Kältemittelgeräte ausschließlich über zugelassene Entsorger (§ 54 KrWG) und Kälte-Fachbetriebe; Übernahme- oder Begleitschein wird übergeben
Akten und Datenträger nur über einen Partnerbetrieb nach DIN 66399 mit Vernichtungsnachweis und AV-Vertrag
Foto- und Inventarprotokoll, Fundsachen- und Herausgabeprotokoll je Objekt; AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO mit Löschung nach 6 Monaten
Partnerbetriebe im Außenring werden vor der Vermittlung geprüft: Anzeige nach § 53 KrWG, Betriebshaftpflicht, Gewerbeanmeldung und bei Gefahrstoffen Erlaubnis nach § 54 KrWG
Keine Provisionen, Rückvergütungen oder Geschenke an Verwaltung, Mitarbeiter oder Organe (§ 667 BGB, § 27 WEG, § 299 StGB)
Wer zahlt, wer beauftragt?
Die Hausverwaltung beauftragt für den Eigentümer oder die Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 27 WEG, Verwaltervertrag); Rechnungsempfänger ist der im Abruf genannte Eigentümer, die WEG oder das Wohnungsunternehmen. Räumungsgut wird nach § 885a Abs. 4 ZPO mindestens einen Monat verwahrt und erst danach in der gesetzlich vorgesehenen Form zur Verwertung vorbereitet; unpfändbare Sachen werden auf Verlangen jederzeit herausgegeben (§ 885a Abs. 5 ZPO). Ob Räumungskosten gegen die Kaution aufgerechnet oder gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden, entscheidet die Verwaltung innerhalb der Sechsmonatsfrist des § 548 BGB. Provisionen oder Vorteile an die Verwaltung, ihre Organe oder Mitarbeiter gibt es nicht (§ 667 BGB, § 299 StGB); der wirtschaftliche Vorteil des Rahmenvertrags steht dem Eigentümer beziehungsweise der WEG zu.
Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung — lassen Sie die Einordnung von Ihrem Anwalt bestätigen. König Express übernimmt die Umsetzung.
Einsatzgebiet: Kernraum, Mitte, Außenring
Kernraum bis 35 km um Ingolstadt mit Gaimersheim, Kösching, Vohburg, Reichertshofen, Geisenfeld, Neuburg, Pfaffenhofen, Schrobenhausen, Eichstätt, Wolnzach, Beilngries und Abensberg: eigenes Team, eigene Fahrzeuge, 0 € Anfahrt, Besichtigung und Start in der Regel binnen 48 Stunden. Zone Mitte 36 bis 66 km, etwa Kelheim, Aichach, Donauwörth, Freising, Dachau und Neumarkt: eigenes Team selektiv plus Partnerkapazität, Start in der Regel binnen 3 bis 5 Werktagen. Außenring 67 bis 100 km mit München, Augsburg, Nürnberg, Regensburg und Landshut: Vermittlung an geprüfte Partnerbetriebe nach deren Verfügbarkeit. Zeitversprechen gelten für den Kernraum und stehen unter dem Vorbehalt der Tageskapazität.
Als Richtwerte gelten ab 500 € netto für ein Zimmer, ab 1.000 € netto für drei Zimmer und ab 60 €/m³ zzgl. USt nach Volumen, jeweils bei normalem Füllgrad und Zugang bis zum 2. Obergeschoss. Verbindlich sind die Sätze des unterzeichneten Rahmenvertrags; sie gelten jährlich fest, Anpassungen kündigen wir 3 Monate vorher an.
Wie schnell startet die Räumung nach einem Abruf?
Im Kernraum bis 35 km um Ingolstadt erfolgen Besichtigung und Start in der Regel binnen 48 Stunden, das schriftliche Angebot binnen 24 Stunden nach der Besichtigung. In der Zone Mitte bis 66 km sind es in der Regel 3 bis 5 Werktage, im Außenring richtet sich der Termin nach der Verfügbarkeit des vermittelten Partnerbetriebs.
Wer bekommt die Rechnung: Verwaltung, Eigentümer oder WEG?
Rechnungsempfänger ist der im Abruf genannte Eigentümer, die Wohnungseigentümergemeinschaft oder das Wohnungsunternehmen; die Verwaltung beauftragt im Namen des Eigentümers nach § 27 WEG und Verwaltervertrag. Die Sammelrechnung kommt bis zum 5. Werktag des Folgemonats, gegliedert nach Objekt, Einheit und Abrufnummer. Einzelrechnungen je Abruf sind auf Wunsch möglich.
Erhält die Hausverwaltung eine Provision oder einen Bonus?
Nein. Weder die Verwaltung noch ihre Organe oder Mitarbeiter erhalten Provisionen, Rückvergütungen, Geschenke, Empfehler-Status oder Bonusstaffeln (§ 667 BGB, § 27 WEG, § 299 StGB). Der wirtschaftliche Vorteil aus festen Konditionen, kurzen Reaktionszeiten und Sammelrechnung steht dem Eigentümer beziehungsweise der WEG zu und darf offengelegt werden.
Wie werden Schlüssel übergeben und dokumentiert?
Schlüssel werden gegen Quittung übernommen, bis zum Einsatz im verschlossenen Tresor verwahrt und nach Abschluss gegen Quittung zurückgegeben; Anzahl und Art stehen im Protokoll. Zutritt gibt es nur mit schriftlicher Legitimation der Verwaltung. Vor dem ersten Handgriff und nach der besenreinen Übergabe wird jeder Raum fotografiert.
Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO?
Ja, der AV-Vertrag ist Anlage 1 zum Rahmenvertrag und deckt Foto-, Inventar-, Herausgabe- und Fundsachen-Protokolle ab. Verarbeitet wird nur auf dokumentierte Weisung, gespeichert wird verschlüsselt je Abrufnummer. Gelöscht wird 6 Monate nach Rückgabe der Einheit mit Löschprotokoll, sofern keine Ansprüche nach § 548 BGB offen sind.
Was passiert mit Sachen, die nach § 885a ZPO verwahrt werden müssen?
Sie kommen in ein verschlossenes Lager und bleiben dort mindestens einen Monat, so lange läuft die Abforderungsfrist des § 885a Abs. 4 ZPO. Herausgabe an Dritte erfolgt nur auf schriftliche Weisung der Verwaltung gegen Identitätsnachweis. Unpfändbares wird jederzeit herausgegeben; die Verwertung wird erst nach Fristablauf und nach Weisung vorbereitet.
Wie fordere ich den Rahmenvertrag an?
Das Muster mit allen Abrufkonditionen liegt unter /downloads/rahmenvertrag-hausverwaltung-konditionen.pdf; angefordert wird es per E-Mail an anfrage@koenig-express.de oder telefonisch unter 0158 8864 9492. Der Rahmenvertrag begründet weder Abnahmepflicht noch Exklusivität, läuft 12 Monate und ist mit 3 Monaten zum Laufzeitende kündbar. Auftragsverarbeitungsvertrag, Einlagerungs-AGB und Fundsachen-Protokoll liegen als Anlagen bei.