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Räumung nach Insolvenz: Betriebsstätte, Lager und Büro fristgerecht übergeben – für Insolvenzverwalter und Vermieter
Eine Räumung nach Insolvenz ist die Räumung von Betriebsstätte, Lager oder Büro eines insolventen Unternehmens im Auftrag des Insolvenzverwalters oder des Vermieters. Wer beauftragt, hängt vom Verfahrensstand ab: Der Verwalter muss nach dem Berichtstermin, spätestens drei Monate nach Eröffnung (§ 29 InsO), unverzüglich verwerten (§ 159 InsO) und kann den Mietvertrag mit drei Monaten Frist kündigen (§ 109 InsO). Nach BGH IX ZR 79/18 vom 11. April 2019 ist die Räumung nur für nach Eröffnung eingebrachte Gegenstände Masseverbindlichkeit; für den Altbestand bleibt dem Vermieter meist nur eine Insolvenzforderung, sodass er die Räumung selbst beauftragt. Wird das Verfahren mangels Masse abgewiesen (§ 26 InsO) – in Bayern 2025 bei 1.036 von 3.316 Unternehmensinsolvenzen –, gibt es keinen Verwalter, und der Vermieter räumt. König Express liefert in beiden Fällen ein Angebot binnen 24 Stunden, Inventarliste mit Fotodokumentation, getrennte Übergabe von Fremdeigentum nach der Aussonderungsliste des Verwalters (§ 47 InsO), Aktenlagerung über einen Archiv-Partner mit Auftragsverarbeitungsvertrag und Entsorgungsnachweise; verwertbarer Bestand wird nach Freigabe über den eigenen Lagerverkauf in Manching angerechnet.
Kündigungsfrist des Verwalters für Gewerbemietverträge
Quelle: § 109 Abs. 1 Satz 1 InsO
3 Monate
Spätester Berichtstermin nach Verfahrenseröffnung
Quelle: § 29 Abs. 1 Nr. 1 InsO
4,35 Mio. €
Im Fall BGH IX ZR 79/18 angemeldete Entsorgungskosten
Quelle: BGH, Urteil vom 11.04.2019 – IX ZR 79/18 (VDIV-Besprechung)
10 / 8 Jahre
Aufbewahrung Handelsbücher bzw. Buchungsbelege
Quelle: § 257 HGB, § 147 AO (BEG IV seit 01.01.2025)
bis 100.000 €
Bußgeldrahmen bei fehlender Trenn-Dokumentation
Quelle: § 3 Abs. 3 GewAbfV
Wer beauftragt die Räumung nach Insolvenz – Verwalter oder Vermieter?
Auftraggeber ist der Insolvenzverwalter, solange die Betriebsstätte zur Masse gehört und er über sie verfügt. Auftraggeber ist der Vermieter, sobald der Verwalter freigegeben oder die Fläche zurückgegeben hat – und immer dann, wenn gar kein Verwalter bestellt wurde.
Gewerbemietverträge enden nicht mit der Eröffnung: Sie bestehen nach § 108 Abs. 1 InsO mit Wirkung für die Masse fort, Mietansprüche aus der Zeit davor sind nach Absatz 3 nur Insolvenzforderung. Ab dem Eröffnungsantrag sperrt § 112 InsO die Kündigung des Vermieters wegen Rückständen aus der Zeit vor dem Antrag oder wegen Vermögensverschlechterung. Der Verwalter dagegen kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen (§ 109 Abs. 1 Satz 1 InsO).
Welche Konstellation im Einzelfall vorliegt, legt der Verwalter oder der Anwalt des Vermieters fest. König Express übernimmt die Umsetzung und bepreist beide Wege getrennt, damit Masse und Vermieter jeweils nur den auf sie entfallenden Anteil tragen.
Sind Räumungskosten Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung?
Räumungskosten sind Masseverbindlichkeit nur, soweit sie Gegenstände betreffen, die nach Eröffnung des Verfahrens eingebracht wurden. Der Bundesgerichtshof hat das am 11. April 2019 zum Aktenzeichen IX ZR 79/18 entschieden.
Der Räumungsanspruch richtet sich auf die Entfernung der vom Mieter eingebrachten oder vom Vormieter übernommenen Sachen; für diesen Altbestand bleibt dem Vermieter regelmäßig nur eine Insolvenzforderung zur Tabelle, deren Quote gering ausfällt. Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter 4,35 Millionen Euro Entsorgungskosten angemeldet. Praktisch heißt das: Der Vermieter beauftragt und bezahlt die Räumung häufig selbst und meldet den Betrag an.
Ob die Masse im konkreten Verfahren haftet, klärt der Verwalter beziehungsweise der Anwalt des Vermieters – wir behaupten es nicht und rechnen es auch nicht vor. Deshalb weist König Express Räumung, Transport, Entsorgung je Fraktion und Wertanrechnung im Angebot getrennt aus. Ein Verwalter kann so den Masseanteil isolieren, ein Vermieter den Rest belegen und zur Tabelle anmelden, ohne die Rechnung nachträglich aufteilen zu müssen.
Was bedeutet Freigabe durch den Insolvenzverwalter für Vermieter?
Die Freigabe ist die Erklärung des Verwalters, einen Gegenstand oder eine Fläche aus der Masse zu entlassen; die Sache fällt an den Schuldner zurück. Das Rechtsinstitut ist anerkannt, im Gesetz aber nur für die selbständige Tätigkeit ausdrücklich geregelt (§ 35 Abs. 2 InsO).
Für den Vermieter einer insolventen GmbH bedeutet die Freigabe in der Praxis: Ein Ansprechpartner mit Budget existiert nicht mehr, und die Halle bleibt gefüllt stehen, solange der Vermieter nicht selbst räumen lässt. Zwei Angaben gehören deshalb vor jedem Räumungstermin in die Akte – das Datum der Freigabe- oder Rückgabeerklärung und die Liste der Gegenstände, die davon ausgenommen sind.
König Express nimmt beide Angaben in die Auftragsbestätigung auf, erfasst den Bestand vor Beginn mit Inventarliste und Fotos und dokumentiert jede Abweichung schriftlich. Fehlt die Freigabe zum Zeitpunkt der Besichtigung, wird das Angebot trotzdem erstellt und der Beginn an das Datum der Erklärung gekoppelt.
Begriff
Bedeutung
Norm
Berichtstermin
Gläubigerversammlung, in der der Verwalter über die Lage berichtet; höchstens drei Monate nach Eröffnung
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 InsO
Verwertung
Nach dem Berichtstermin hat der Verwalter das Vermögen unverzüglich zu verwerten
§ 159 InsO
Freigabe
Erklärung des Verwalters, einen Gegenstand aus der Masse zu entlassen; er fällt an den Schuldner zurück
§ 35 Abs. 2 InsO
Aussonderung
Herausgabe von Fremdeigentum aus der Masse, etwa Leasinggut oder Ware unter Eigentumsvorbehalt
§ 47 InsO
Masseverbindlichkeit
Vorweg aus der Masse zu berichtigende Verbindlichkeit; bei Räumung nur für nach Eröffnung eingebrachte Sachen
BGH IX ZR 79/18
Was passiert bei Abweisung mangels Masse?
Weist das Insolvenzgericht den Antrag mangels Masse ab (§ 26 InsO), wird kein Verwalter bestellt, und die Räumung fällt faktisch dem Vermieter zu. Abgewiesen wird, wenn das Vermögen voraussichtlich nicht einmal die Verfahrenskosten deckt und niemand einen Vorschuss leistet; der Beschluss wird öffentlich bekannt gemacht und führt zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis (§ 882b ZPO).
Der Fall ist häufig: In Bayern wurden 2025 von 3.316 Unternehmensinsolvenzen 1.036 mangels Masse abgewiesen, also 31,2 Prozent. Im Gastgewerbe stiegen die Verfahren um 47,7 Prozent, auf Verkehr und Lagerei entfielen 176 Verfahren – das sind Hallen mit Bestand. Deutschlandweit zählte das Statistische Bundesamt 24.064 Unternehmensinsolvenzen mit 47,9 Milliarden Euro Forderungen.
In dieser Lage liefert König Express ein Festpreisangebot in der Regel binnen 24 Stunden, damit die Fläche wieder vermietbar wird. Auftraggeber ist dann der Vermieter oder die Hausverwaltung; Rechnung, Inventarliste und Entsorgungsnachweise laufen entsprechend auf diesen Auftraggeber.
Was geschieht mit Maschinen, Leasinggut, Lagerbestand und Akten?
Fremdeigentum wird getrennt übergeben, Massegut wird nur nach Freigabe verwertet, Geschäftsunterlagen werden nicht entsorgt. Leasinggeber und Eigentumsvorbehaltslieferanten sondern ihre Sachen nach § 47 InsO aus der Masse aus; bei Hallenräumungen sind Maschinen, Regale und Stapler deshalb oft nicht Masse.
König Express stellt Eigentumsverhältnisse nicht selbst fest. Maßgeblich ist allein die Aussonderungsliste des Verwalters: Danach gekennzeichnete Positionen werden separiert, fotografiert und gegen Quittung an den Berechtigten übergeben.
Für Akten gelten die Aufbewahrungsfristen weiter – zehn Jahre für Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse, acht Jahre für Buchungsbelege seit dem 1. Januar 2025, sechs Jahre für Handels- und Geschäftsbriefe (§ 257 HGB, § 147 AO). Aufbewahrungspflichtige Geschäftsunterlagen darf auch ein Gerichtsvollzieher nicht vernichten. Wir lagern oder vernichten Akten und Datenträger ausschließlich über einen Partnerbetrieb nach DIN 66399 mit Auftragsverarbeitungsvertrag. Welche Jahrgänge gelagert und welche vernichtet werden, entscheidet der Auftraggeber; die Fristberechnung im Einzelfall bestätigt sein Steuerberater.
Aussonderungsgut nach Liste: separiert, fotografiert, gegen Quittung übergeben – nie verwertet
Aktenbestand nach Jahrgängen sortiert: Pflichtjahrgänge einlagern oder übergeben, Rest vernichten
Sicherungsübereignete Ware und Gegenstände mit Absonderungsrecht nur nach Weisung des Auftraggebers
Wie arbeiten Zwangsverwalter, Banken und Sicherungsgläubiger mit uns?
Zwangsverwalter, Banken und Sicherungsgläubiger sind Auftraggeber und treten hier in drei klar getrennten Rollen auf. Der Zwangsverwalter ist ein gerichtlich bestellter Amtswalter und steht unter der Aufsicht des Vollstreckungsgerichts (§ 153 ZVG); er verwaltet das Objekt und beauftragt die Räumung im Rahmen dieser Aufgabe. Nach dem Zuschlag in der Zwangsversteigerung betreibt der Ersteher die Räumung aus dem Zuschlagsbeschluss (§ 93 ZVG) und ist dann selbst Auftraggeber. Banken und Leasinggeber holen im Insolvenzfall ihre Geräte als Aussonderungsgut aus der Masse (§ 47 InsO); sicherungsübereignete Ware wird nur nach schriftlicher Weisung des Berechtigten separiert, denn Eigentumsverhältnisse stellt König Express nicht selbst fest. Für alle drei Rollen gilt derselbe Ablauf: Besichtigung, Festpreisangebot in der Regel binnen 24 Stunden, Inventarliste mit Fotoprotokoll, getrennte Übergabe von Fremdeigentum gegen Quittung und eine Nachweismappe für die Akte. Zwangsverwalter und Banken sind Auftraggeber, keine Empfehler; Provisionen, Prämien oder persönliche Vorteile gibt es nicht (§ 299 StGB).
Zwangsverwalter (§ 153 ZVG): Räumung und Entrümpelung im Rahmen der Verwaltung, ein fester Ansprechpartner je Objekt
Ersteher nach dem Zuschlag (§ 93 ZVG): Räumung des ersteigerten Objekts zum Festpreis nach Besichtigung
Banken, Leasinggeber und Sicherungsgläubiger: Aussonderung nach § 47 InsO, sicherungsübereignete Ware nur nach schriftlicher Weisung
Wie schnell räumen wir nach Kündigung durch den Verwalter (§ 109 InsO)?
Nach einer Kündigung mit der Frist des § 109 Abs. 1 Satz 1 InsO – drei Monate zum Monatsende – steht der Rückgabetermin fest, und die Räumung wird von diesem Datum aus zurückgeplant. Im Kernraum bis 35 km um Ingolstadt beginnt König Express in der Regel binnen 48 Stunden nach Auftrag mit eigenem Team; eine Halle mit 300 m² Fläche ist dort in der Regel in zwei bis drei Arbeitstagen geräumt.
Der zweite Terminanker ist der Berichtstermin: Er soll nicht über sechs Wochen und darf nicht über drei Monate nach Eröffnung liegen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 InsO); danach hat der Verwalter unverzüglich zu verwerten (§ 159 InsO). Welche Fristen im Verfahren maßgeblich sind, legt der Verwalter fest – wir richten Besichtigung, Angebot und Räumungstermin danach aus.
Besichtigung und Festpreisangebot laufen in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Anfrage.
Welche Unterlagen liefern wir für Tabelle und Verwertungsbericht?
Zum Abschluss übergibt König Express eine Mappe, die unverändert in die Verfahrensakte passt: Inventarliste mit Positionsnummern, Fotodokumentation vor und nach der Räumung, Übergabeprotokoll mit Schlüsselquittung, Wiegescheine und Übernahmeerklärungen der Entsorgungsanlagen, Einlagerungs- oder Vernichtungsnachweis für Akten sowie die Schlussrechnung mit getrennten Positionen.
Das ist keine Kür: Abfallerzeuger bleibt der Auftraggeber, und er muss die Trennung nach § 3 Abs. 3 GewAbfV mit Lageplänen, Lichtbildern, Liefer- und Wiegescheinen sowie einer Erklärung des Übernehmers belegen. Verstöße sind mit Bußgeldern bis 100.000 Euro bedroht. Deshalb liefern wir diese Belege unaufgefordert und vollständig.
Vermieter, die Räumungs- und Entsorgungskosten zur Tabelle anmelden, erhalten dieselbe Mappe. Anmeldung, Bewertung und rechtliche Einordnung übernimmt ihr Anwalt. Auf Wunsch liefern wir die Mappe zusätzlich als durchsuchbares PDF mit fortlaufender Positionsnummerierung, damit Inventarliste, Fotos und Wiegescheine im Verwertungsbericht einzeln referenziert werden können. Nachforderungen einzelner Belege sind damit in der Regel nicht nötig.
Wie wird verwertbarer Bestand angerechnet und der Erlös abgerechnet?
Wertanrechnung ist eine Preisminderung, keine Verwertung auf eigene Rechnung. Angerechnet wird ausschließlich Bestand, der im Eigentum des Auftraggebers steht oder den der Verwalter ausdrücklich schriftlich freigegeben hat; Aussonderungsgut nach § 47 InsO bleibt außen vor.
Der angerechnete Betrag steht als eigene Position im Angebot und in der Schlussrechnung, sodass die Höhe im Verwertungsbericht nachvollziehbar bleibt. Verwertbare Ware geht über den eigenen Lagerverkauf in Manching in den Abverkauf; über den tatsächlichen Erlös erhält der Auftraggeber eine Abrechnung.
Nur als Begriffsklärung: § 171 InsO regelt die Kostenbeiträge zur Masse, wenn der Verwalter selbst Gegenstände verwertet, an denen ein Absonderungsrecht besteht – pauschal vier Prozent Feststellungs- und fünf Prozent Verwertungskosten zuzüglich Umsatzsteuer. Diese Norm ist hier weder ein Argument für noch gegen einen Räumungsauftrag; ihre Anwendung im Einzelfall bestätigt Ihr Anwalt. Wir führen sie nur auf, weil der Begriff in Verwertungsberichten regelmäßig auftaucht und in Angeboten häufig falsch verwendet wird.
Wie weit reicht das Einsatzgebiet und welche Kapazität steht bereit?
König Express räumt Betriebsstätten, Lager und Büros im Kernraum bis 35 km um Ingolstadt mit eigenem Team, im Außenring bis 100 km über geprüfte Partnerbetriebe, ab 60 €/m³ zzgl. USt nach Besichtigung. Im Kernraum fällt keine Anfahrtspauschale an, der Start erfolgt in der Regel binnen 48 Stunden.
In der Zone Mitte zwischen 36 und 66 km arbeitet das eigene Team selektiv mit Partnerkapazität; Termine liegen dort in der Regel bei drei bis fünf Werktagen. Zur Größenordnung: Eine Halle mit 300 m² Fläche entspricht 120 bis 240 m³ und damit mehreren Einsatztagen oder zusätzlicher Partnerkapazität.
Im Außenring bis 100 km – München, Augsburg, Nürnberg, Regensburg und Landshut – vermitteln wir an geprüfte Partnerbetriebe; der Termin richtet sich nach deren Verfügbarkeit. Das Insolvenzgericht am Amtsgericht Ingolstadt ist für die Stadt Ingolstadt sowie die Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen an der Ilm zuständig; Bayern hat insgesamt 29 Insolvenzgerichte.
Angebot in der Regel binnen 24 Stunden: Telefon 0158 8864 9492, WhatsApp oder anfrage@koenig-express.de – bitte Aktenzeichen, Insolvenzgericht, Objektadresse und Fläche angeben
Anonymisiertes Referenzblatt als PDF auf Anfrage
Rahmenvereinbarung für wiederkehrende Verfahren: einheitliche Konditionen, feste Ansprechpartner, ein Abrechnungsformat – ohne Provisionen, Prämien oder persönliche Vorteile
So läuft die Räumung ab – in 5 Schritten
1
Anfrage mit Verfahrensdaten
Aktenzeichen, Insolvenzgericht, Objektadresse, Fläche und Rolle des Auftraggebers per Telefon, WhatsApp oder E-Mail.
2
Besichtigung und Aufnahme
Vor-Ort-Termin im Kernraum in der Regel binnen 48 Stunden; Volumen, Fraktionen, Aussonderungsgut und Aktenbestand werden erfasst.
3
Festpreisangebot ≤ 24 h
Angebot netto mit getrennten Positionen für Räumung, Transport, Entsorgung je Fraktion und Wertanrechnung nach Freigabe.
4
Räumung und Dokumentation
Inventarliste und Fotoprotokoll vor Beginn, Trennung nach Fraktionen, Aussonderungsgut separiert, Akten an den Partnerbetrieb nach DIN 66399.
5
Übergabe und Nachweise
Besenreine Übergabe mit Protokoll und Schlüsselquittung, dazu Wiegescheine, Entsorgungs- und Vernichtungsnachweise für die Akte.
Preise und Richtwerte (netto)
Leistung
Preis
Hinweis
Räumung Halle, Lager, Produktion je m³
ab 60 €/m³
zzgl. USt, verbindlich nach Besichtigung
Räumung Büro- und Verwaltungsfläche je m³
ab 49 €/m³
zzgl. USt, Demontage der Büromöbel enthalten
Halle 300 m², halb gefüllt
ab 7.200 €
rund 120 m³, im Kernraum 2–3 Arbeitstage
Anfahrt im Kernraum bis 35 km
0 €
eigenes Team mit LKW und Hubwagen
Aktenlagerung und Aktenvernichtung
nach Angebot
über einen Partnerbetrieb nach DIN 66399 mit AV-Vertrag
Richtwerte netto, zzgl. USt (Angebot an Unternehmen). Alle Angaben sind Richtwerte; der verbindliche Festpreis entsteht nach der Besichtigung. Räumung, Transport, Entsorgung je Fraktion und Wertanrechnung werden im Angebot und in der Schlussrechnung getrennt ausgewiesen.
Vor der Räumung klären
Aktenzeichen, Insolvenzgericht und Name des bestellten Verwalters
Schriftliche Freigabe- oder Rückgabeerklärung mit Datum
Aussonderungsliste des Verwalters: Leasinggut, Eigentumsvorbehalt, Sicherungsgut
Rückgabetermin aus der Kündigung nach § 109 InsO sowie Berichtstermin nach § 29 InsO
Aktenbestand nach Jahrgängen: einlagern, an den Verwalter übergeben oder vernichten
Gefahrstoffe im Objekt: Altöl, Lacke, Batterien, Leuchtstoffröhren, Kälteanlagen
Zugang und Technik: Schlüssel, Strom, Wasser, Rampe, Hallentor, Aufzug
Nachweise und Absicherung
Betriebshaftpflichtversicherung für Räumung und Transport
Foto- und Inventarprotokoll vor Beginn, Übergabeprotokoll mit Schlüsselquittung
Entsorgungsnachweise je Auftrag: Wiegescheine und Übernahmeerklärungen der Anlagen (§ 3 Abs. 3 GewAbfV)
Gefährliche Abfälle, Altöl, Batterien und Kältemittel nur über zugelassene Entsorger (§ 54 KrWG) und Kälte-Fachbetriebe; Übernahme- oder Begleitschein wird übergeben
Akten und Datenträger ausschließlich über einen Partnerbetrieb nach DIN 66399 mit Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO)
Verschwiegenheit über Verfahren, Beteiligte und Bestände; Referenzblatt anonymisiert, Fotos ohne Logos, Adressen und Kennzeichen
Keine Provisionen, Prämien oder persönlichen Vorteile an Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Banken oder Hausverwaltungen – sie sind Auftraggeber
Wer zahlt, wer beauftragt?
Gewerbemietverträge bestehen mit der Eröffnung nach § 108 Abs. 1 InsO für die Masse fort; der Verwalter kann mit drei Monaten Frist zum Monatsende kündigen (§ 109 Abs. 1 Satz 1 InsO), während § 112 InsO die Kündigung des Vermieters wegen Rückständen aus der Zeit vor dem Eröffnungsantrag sperrt. Nach BGH IX ZR 79/18 vom 11. April 2019 ist die Räumung nur für nach Eröffnung eingebrachte Gegenstände Masseverbindlichkeit; für den Altbestand bleibt regelmäßig die Insolvenzforderung zur Tabelle. Wird das Verfahren nach § 26 InsO mangels Masse abgewiesen, ist kein Verwalter bestellt. Aussonderungsgut nach § 47 InsO wird nach der Liste des Verwalters getrennt übergeben und nicht verwertet. § 171 InsO ist hier nur als Definition genannt: Er regelt die Kostenbeiträge zur Masse – vier Prozent Feststellungs- und fünf Prozent Verwertungspauschale zuzüglich Umsatzsteuer –, wenn der Verwalter selbst Absonderungsgut verwertet.
Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung — lassen Sie die Einordnung von Ihrem Anwalt bestätigen. König Express übernimmt die Umsetzung.
Einsatzgebiet: Kernraum, Mitte, Außenring
Kernraum bis 35 km um Ingolstadt (Gaimersheim, Neuburg an der Donau, Pfaffenhofen an der Ilm, Eichstätt, Schrobenhausen, Geisenfeld, Vohburg): eigenes Team mit LKW und Hubwagen, 0 € Anfahrt, Start in der Regel binnen 48 Stunden. Mitte 36–66 km (Kelheim, Freising, Dachau, Donauwörth, Neumarkt): Eigenteam selektiv plus Partnerkapazität, in der Regel binnen 3–5 Werktagen. Außenring bis 100 km (München, Augsburg, Nürnberg, Regensburg, Landshut): Vermittlung an geprüfte Partnerbetriebe, Termin nach deren Verfügbarkeit. Geprüft wird vor der Vermittlung: Anzeige nach § 53 KrWG, Betriebshaftpflicht, Gewerbeanmeldung und bei gefährlichen Abfällen die Erlaubnis nach § 54 KrWG.
Wer beauftragt die Räumung – der Insolvenzverwalter oder der Vermieter?
Der Insolvenzverwalter, solange die Betriebsstätte zur Masse gehört und er über sie verfügt. Nach Freigabe oder Rückgabe der Fläche beauftragt der Vermieter oder dessen Hausverwaltung. Ist das Verfahren mangels Masse abgewiesen, gibt es keinen Verwalter, und der Vermieter beauftragt in jedem Fall selbst.
Sind die Räumungskosten Masseverbindlichkeit?
Nach BGH IX ZR 79/18 vom 11. April 2019 nur für Gegenstände, die nach Eröffnung des Verfahrens eingebracht wurden; für den Altbestand bleibt dem Vermieter regelmäßig eine Insolvenzforderung zur Tabelle. Die Einordnung im Einzelfall trifft der Verwalter beziehungsweise Ihr Anwalt, nicht das Räumungsunternehmen.
Was geschieht mit Leasinggut und Ware unter Eigentumsvorbehalt?
Fremdeigentum wird nach § 47 InsO ausgesondert und niemals verwertet. Maßgeblich ist allein die Aussonderungsliste des Verwalters: Danach gekennzeichnete Maschinen, Regale oder Stapler werden separiert, fotografiert und gegen Quittung an den Berechtigten übergeben. Eigentumsverhältnisse stellen wir nicht selbst fest und geben ohne Liste nichts heraus.
Wie schnell liegt ein Angebot vor und wann kann geräumt werden?
Besichtigung und Festpreisangebot laufen in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Anfrage. Im Kernraum bis 35 km um Ingolstadt startet die Räumung in der Regel binnen 48 Stunden; eine Halle mit 300 m² ist dort in zwei bis drei Arbeitstagen geräumt. Im Außenring richtet sich der Termin nach dem Partnerbetrieb.
Was passiert mit Geschäftsunterlagen und Datenträgern?
Sie werden nicht entsorgt. Handelsbücher und Jahresabschlüsse sind zehn Jahre aufzubewahren, Buchungsbelege seit dem 1. Januar 2025 acht Jahre (§ 257 HGB, § 147 AO). Akten und Datenträger lagern oder vernichten wir ausschließlich über einen Partnerbetrieb nach DIN 66399 mit Auftragsverarbeitungsvertrag; den Nachweis erhalten Sie.
Wer räumt, wenn das Verfahren mangels Masse abgewiesen wurde?
Der Vermieter. Nach § 26 InsO wird kein Verwalter bestellt, wenn das Vermögen die Verfahrenskosten voraussichtlich nicht deckt. In Bayern betraf das 2025 1.036 von 3.316 Unternehmensinsolvenzen, also 31,2 Prozent. Wir bepreisen diese Fälle als Festpreis, damit die Fläche schnell wieder vermietbar wird.
Erhalten Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter oder Banken Vorteile für einen Auftrag?
Nein. Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Banken und Hausverwaltungen sind bei uns ausschließlich Auftraggeber. Es gibt keine Provisionen, Prämien, Sachzuwendungen oder Empfehlerprogramme. Angeboten werden ausschließlich die Leistung selbst, ein Festpreis, feste Ansprechpartner und die vollständige Nachweismappe zur Abrechnung. Eine Rahmenvereinbarung regelt Konditionen und Abläufe, nicht persönliche Zuwendungen.
Wie wird verwertbarer Bestand angerechnet und abgerechnet?
Angerechnet wird nur Bestand im Eigentum des Auftraggebers oder nach ausdrücklicher schriftlicher Freigabe des Verwalters. Der Betrag steht als eigene Position im Angebot und in der Schlussrechnung. Der Abverkauf läuft über den eigenen Lagerverkauf in Manching; über den tatsächlichen Erlös erhalten Sie eine Abrechnung.