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Räumungsklage

Räumungsklage: Kosten, Dauer & Ablauf für Vermieter

Aktualisiert am

Vermieter prüft Aktenordner und Unterlagen zur Räumungsklage am Schreibtisch, Wohnungsschlüssel und Kalender griffbereit

Eine Räumungsklage ist für Vermieter der rechtssichere Weg, eine gekündigte Wohnung zurückzubekommen, wenn der Mieter nicht freiwillig auszieht. Der Streitwert entspricht der Jahresnettomiete (§ 41 GKG), das Verfahren dauert nach Praxisangaben im Regelfall sechs bis zwölf Monate, und bei 7.200 Euro Streitwert entstehen vor der Vollstreckung mindestens 2.189,25 Euro an Gerichts- und Anwaltskosten. Dieses Geld streckt der Vermieter vor; ob er es zurückerhält, hängt davon ab, ob beim Mieter etwas zu holen ist. Dieser Ratgeber beschreibt den Weg von der Kündigung bis zum rechtskräftigen Räumungstitel, die Fristen, die den Räumungstermin verschieben können, und den Punkt, an dem aus dem Rechtsstreit ein Räumungsauftrag wird.

Hinweis: Dieser Ratgeber beschreibt den typischen Ablauf und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen, Titel und die Verwertung von Räumungsgut sollten Sie von Ihrem Anwalt bestätigen lassen. Stand: September 2026.

Was ist eine Räumungsklage?

Eine Räumungsklage ist die Klage des Vermieters auf Räumung und Herausgabe der Mietwohnung, nachdem das Mietverhältnis gekündigt wurde und der Mieter nicht freiwillig auszieht. Zuständig ist bei Wohnraum immer das Amtsgericht, unabhängig vom Streitwert (§ 23 Nr. 2a GVG). Der Streitwert entspricht der Jahresnettomiete, also zwölf Kaltmieten (§ 41 GKG); bei 800 Euro Kaltmiete sind das 9.600 Euro. Das Verfahren dauert nach Praxisangaben im Regelfall sechs bis zwölf Monate, bei einem Versäumnisurteil nur wenige Wochen, im ungünstigen Fall bis zu zwei Jahre. Das Urteil wird vier Wochen nach Zustellung rechtskräftig, wenn keine Berufung eingelegt wird. Erst dieses rechtskräftige Urteil ist der Räumungstitel, mit dem der Vermieter den Gerichtsvollzieher beauftragen kann. Bei Wohnraum kann das Gericht zusätzlich eine Räumungsfrist von insgesamt höchstens einem Jahr gewähren (§ 721 ZPO). In Berlin endete 2024 weniger als jede dritte der über 7.500 Räumungsklagen in einer Zwangsräumung.

Die Berliner Zahl zeigt, worum es in den meisten Verfahren tatsächlich geht: 2.211 Zwangsräumungen von Wohnungen standen 2024 mehr als 7.500 Räumungsklagen gegenüber (BMJ-Statistik, zitiert nach Tagesspiegel vom 14.12.2025). Die Mehrzahl der Verfahren endet also vor der Zwangsräumung – durch Auszug, Vergleich oder Nachzahlung. Für den Vermieter heißt das: Die Klage ist häufig das Druckmittel, das den Auszug auslöst, nicht der Beginn einer Zwangsräumung.

Wann kann der Vermieter klagen?

Infografik zu Kosten, Dauer und Ablauf einer Räumungsklage für Vermieter in vier Schritten

Der Vermieter kann klagen, sobald das Mietverhältnis wirksam beendet ist und der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht ausgezogen ist. Grundlage ist entweder eine fristlose Kündigung – typischerweise wegen Zahlungsverzugs (§ 543 BGB) – oder eine ordentliche Kündigung mit berechtigtem Interesse, etwa Eigenbedarf. Vor der Klage steht damit immer die Frage, ob die Kündigung hält: Eine formal fehlerhafte oder nicht nachweisbar zugegangene Kündigung führt zur Abweisung der Klage, und die Kosten bleiben beim Vermieter.

Für die Klage braucht der Anwalt Mietvertrag, Kündigung mit Zugangsnachweis (Einwurf-Einschreiben, Bote mit Zeugen oder Übergabe mit Empfangsbestätigung), Mietkonto mit Rückstandsaufstellung, Mahnungen und Schriftverkehr. Ob fristlose und ordentliche Kündigung hilfsweise kombiniert werden und welche Folgen eine Nachzahlung des Mieters nach Zustellung der Klage hat, legt Ihr Anwalt fest. Vollständige Unterlagen sind der Faktor, den der Vermieter selbst in der Hand hat.

Gewerbemieter: Für Gewerberaum ist das Amtsgericht nur bis 10.000 Euro Streitwert zuständig, darüber entscheidet das Landgericht (§ 23 GVG). Eine Räumungsfrist nach § 721 ZPO gibt es dort nicht.

Wie läuft eine Räumungsklage ab?

Der Ablauf folgt immer derselben Kette: Kündigung → Klage → Urteil → Rechtskraft → gegebenenfalls Räumungsfrist → Vollstreckungsauftrag → Räumungstermin. Jede Station hat eigene Fristen, die den Zeitplan des Vermieters bestimmen.

Phase Was passiert Frist / Dauer Norm
1. Kündigung fristlos (Zahlungsverzug) oder ordentlich; Zugang nachweisen Kündigungsfrist § 543 BGB
2. Klageerhebung beim Amtsgericht (Wohnraum); Gerichtskostenvorschuss von 3 Gebühren bei 7.200 € Streitwert 672 € § 41 GKG, § 23 GVG
3. Zustellung reagiert der Mieter nicht, ergeht ein Versäumnisurteil wenige Wochen –
4. Verhandlung, Urteil ggf. Beweisaufnahme; Antrag auf Räumungsfrist bis zum Schluss der Verhandlung 6–12 Monate (Praxisangaben) § 721 ZPO
5. Rechtskraft Berufungsfrist läuft ab; das Urteil wird zum Räumungstitel + 4 Wochen –
6. Räumungsfrist nur Wohnraum; verlängerbar insgesamt max. 1 Jahr ab Rechtskraft § 721 ZPO
7. Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher, mit Vorschuss; Wahl zwischen § 885 und § 885a ZPO Vorschuss klassisch: Abtransport + ca. 2 Monate Einlagerung § 4 GvKostG
8. Räumungsankündigung Gerichtsvollzieher benachrichtigt den Mieter mindestens 3 Wochen vor dem Termin GVGA § 128
9. Vollstreckungsschutz Antrag des Mieters bei sittenwidriger Härte spätestens 2 Wochen vor dem Termin; Aufschub bis 1 Woche § 765a ZPO
10. Räumungstermin Besitzeinweisung; klassisch mit Spedition und Pfandkammer, Berliner Modell mit Verwahrung durch den Vermieter 1 Tag; Abforderungs- bzw. Verwahrfrist 1 Monat § 885 ZPO, § 885a ZPO

Zwei Stationen sind für den Vermieter entscheidend: Phase 3, weil ein Versäumnisurteil nach Praxisangaben der schnellste Weg zum Titel ist, und Phase 7, weil sich mit dem Vollstreckungsauftrag entscheidet, ob der Gerichtsvollzieher den Hausrat einlagern lässt (§ 885 ZPO) oder ob der Vermieter ihn nach der Besitzeinweisung selbst verwahrt (§ 885a ZPO, „Berliner Räumung"). Ab hier beginnt der Teil, den ein Räumungsunternehmen übernimmt.

Wie lange dauert eine Räumungsklage?

Eine Räumungsklage dauert nach Praxisangaben im Regelfall sechs bis zwölf Monate bis zum Urteil. Ergeht ein Versäumnisurteil, weil der Mieter sich nicht verteidigt, sind es nur wenige Wochen; wehrt sich der Mieter mit Beweisanträgen und Berufung, kann sich das Verfahren auf bis zu zwei Jahre strecken. Zum Urteil kommen vier Wochen bis zur Rechtskraft, gegebenenfalls eine Räumungsfrist von bis zu einem Jahr und mindestens drei Wochen Vorlauf für den Räumungstermin des Gerichtsvollziehers.

Rechenbeispiel, abgeleitet aus diesen Praxisangaben:

Station Zeitpunkt im Beispiel
Kündigung wegen Zahlungsverzugs Monat 0
Klageerhebung nach Ablauf der Kündigungsfrist Monat 1
Urteil (Regelfall 6–12 Monate) Monat 7–13
Rechtskraft (+ 4 Wochen) Monat 8–14
Vollstreckungsauftrag und Ankündigung (≥ 3 Wochen) Monat 9–15
Räumungstermin ohne Räumungsfrist Monat 9–16
Räumungstermin mit maximaler Räumungsfrist (1 Jahr) bis Monat 27

Verlängert wird das Verfahren durch eine Verteidigung mit Beweisaufnahme, durch Berufung, durch die Räumungsfrist nach § 721 ZPO, durch einen Antrag nach § 765a ZPO und durch die Auslastung des Gerichts. Verkürzt wird es durch ein Versäumnisurteil, durch vollständige Unterlagen und durch einen Vergleich mit festem Auszugstermin.

Jeder Monat kostet den Vermieter die Kaltmiete: Im Beispiel mit 600 Euro sind das bei zwölf Monaten Verfahren 7.200 Euro Mietausfall zusätzlich zu den Verfahrenskosten – der Mieter schuldet zwar Nutzungsentschädigung bis zur Rückgabe (§ 546a BGB), doch ob sie eingeht, ist bei Zahlungsverzug gerade die Ausgangsfrage.

Was kostet eine Räumungsklage – und wer zahlt am Ende?

Eine Räumungsklage kostet den Vermieter bei 7.200 Euro Streitwert nach Praxisangaben mindestens 2.189,25 Euro, bevor der Gerichtsvollzieher überhaupt beauftragt ist. Der Betrag setzt sich aus 672 Euro Gerichtskostenvorschuss und 1.517,25 Euro Anwaltsvergütung zusammen; der Streitwert entspricht der Jahresnettomiete nach § 41 GKG, hier zwölf Kaltmieten zu 600 Euro. Für die Vollstreckung fallen zusätzlich 163,50 Euro Gerichtsvollziehergebühr nach KV 240 GvKostG an; bei der Berliner Räumung sind es 109,00 Euro nach KV 241 zuzüglich 5,00 Euro Bildpauschale nach KV 713, dazu 24,00 Euro Zeitzuschlag je angefangene Stunde ab mehr als drei Stunden. Bei der klassischen Räumung nach § 885 ZPO verlangt der Gerichtsvollzieher außerdem einen Vorschuss für Abtransport und etwa zwei Monate Einlagerung (§ 4 GvKostG). Für die Räumung einer Drei-Zimmer-Wohnung nennen Ratgeber-Drittquellen 2.000 bis 3.000 Euro. Rechtlich trägt der unterlegene Mieter alle Kosten des Verfahrens; praktisch bleibt der Vermieter darauf sitzen, wenn beim Mieter nichts zu pfänden ist.

Position Betrag Grundlage
Gerichtskostenvorschuss (3 Gebühren, Streitwert 7.200 €) 672 € § 41 GKG; Praxisangabe mietrecht.de
Anwalt des Vermieters (Streitwert 7.200 €) 1.517,25 € RVG; Praxisangabe mietrecht.de
Zwischensumme vor der Vollstreckung 2.189,25 € Praxisangabe mietrecht.de
Gerichtsvollzieher Räumung (KV 240 GvKostG) 163,50 €; Berliner Räumung 109,00 € (KV 241) plus 5,00 € Bildpauschale (KV 713), Zeitzuschlag 24,00 € je angefangene Stunde ab mehr als drei Stunden GvKostG Anlage
Vorschuss klassische Räumung Abtransport + ca. 2 Monate Einlagerung; ohne Vorschuss darf der Gerichtsvollzieher ablehnen § 4 GvKostG
Räumung einer 3-Zimmer-Wohnung 2.000–3.000 € (Praxisangaben Dritter, nicht amtlich) schuldnerberatung.de, ImmoScout24, Kanzlei Herfurtner
Mietausfall während des Verfahrens Kaltmiete × Verfahrensdauer; im Beispiel 600 €/Monat –

Wer zahlt am Ende? Das Urteil legt dem unterlegenen Mieter die Kosten des Rechtsstreits auf, und die Vollstreckungskosten werden gegen ihn festgesetzt – bei der Berliner Räumung ausdrücklich auch die Kosten für Wegschaffen, Verwahren und Verwerten der Sachen (§ 885a Abs. 7 ZPO). Ob das Geld eingeht, ist eine andere Frage; drei Hebel bleiben dem Vermieter:

  • Kaution. Bei Wohnraum höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB); belegte Räumungs- und Entsorgungskosten lassen sich dagegen aufrechnen.
  • Vermieterpfandrecht. An den eingebrachten Sachen des Mieters für Forderungen aus dem Mietverhältnis (§ 562 BGB), nicht an unpfändbaren Sachen. Ablauf und Grenzen stehen im Ratgeber Vermieterpfandrecht ausüben und verwerten.
  • Dokumentation. Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren sechs Monate nach Rückerhalt (§ 548 BGB); Schäden und Räumungskosten gehören deshalb sofort in eine belegte Aufstellung.

Für diese Aufstellung stellen wir eine Kostenaufstellung-Vorlage zusammen, die Gerichts-, Anwalts-, Gerichtsvollzieher- und Räumungskosten in einer Übersicht bündelt; sie ist in Vorbereitung und erscheint an dieser Stelle.

Was ist die Räumungsfrist nach § 721 ZPO?

Die Räumungsfrist ist eine vom Gericht gewährte Frist, in der der Mieter trotz Räumungsurteil noch in der Wohnung bleiben darf. Sie gilt nur für Wohnraum und beträgt insgesamt höchstens ein Jahr ab Rechtskraft des Urteils (§ 721 ZPO). Der Mieter muss sie vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung beantragen; eine Verlängerung ist spätestens zwei Wochen vor Ablauf zu beantragen. Für Gewerberaum gibt es keine Räumungsfrist nach § 721 ZPO.

Für den Vermieter bedeutet die Räumungsfrist vor allem eines: Der Räumungstermin verschiebt sich, ohne dass er Einfluss darauf hat. Das Gericht wägt die Interessen beider Seiten ab; für die Dauer der Frist schuldet der Mieter weiterhin Nutzungsentschädigung (§ 546a BGB).

Neben der Räumungsfrist steht der Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO. Er greift nur bei „sittenwidriger Härte", etwa bei schwerer Erkrankung, und muss spätestens zwei Wochen vor dem Räumungstermin beantragt werden. Macht der Mieter die Härte beim Gerichtsvollzieher glaubhaft, darf dieser den Termin um bis zu eine Woche aufschieben, bis das Gericht entschieden hat. Für Gewerbemieter steht nur dieser zweite Weg offen. Für die Leerstandsplanung heißt das: ab Rechtskraft mindestens drei Wochen Vorlauf, im ungünstigen Fall bis zu ein Jahr Räumungsfrist.

Warum nie „kalt" räumen? Das BGH-Urteil VIII ZR 45/09

Eine kalte Räumung ist das eigenmächtige Öffnen und Ausräumen einer Mietwohnung ohne Räumungstitel; sie ist verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB. Der Bundesgerichtshof hat im Urteil VIII ZR 45/09 vom 14. Juli 2010 entschieden, dass dies auch nach einer fristlosen Kündigung und bei unerreichbarem Mieter gilt, solange der Mieter den Besitz an der Wohnung nicht erkennbar aufgegeben hat. Der Vermieter haftet dann verschuldensunabhängig nach § 231 BGB. Ihn trifft eine Obhutspflicht für die weggeschafften Sachen, und er muss ein aussagekräftiges Inventar mit Wertschätzung aufstellen; unterlässt er das, muss er selbst widerlegen, dass Sachen abhandengekommen sind (§ 287 ZPO). Im entschiedenen Fall war der Mieter seit Februar 2005 vermisst, die Vermieterin räumte im Mai desselben Jahres, und der Mieter machte rund 62.000 Euro Schadensersatz geltend. Der rechtssichere Weg bleibt die Räumungsklage mit Vollstreckung des Titels durch den Gerichtsvollzieher.

Drei Konsequenzen folgen aus dem Urteil für die Praxis:

  1. Kein Schlossaustausch, kein Ausräumen ohne Titel – auch nicht bei monatelangem Zahlungsverzug und auch nicht, wenn die Wohnung verlassen wirkt. Ob eine erkennbare Besitzaufgabe vorliegt, beurteilt Ihr Anwalt, nicht der Augenschein.
  2. Inventar mit Wertschätzung. Wer Sachen eines Mieters verwahrt – auch rechtmäßig nach § 885a ZPO –, dokumentiert jeden Raum mit Fotos und Inventarliste; sonst kehrt sich die Beweislast um.
  3. Haftungsmaßstab. Bei der Berliner Räumung haftet der Vermieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 885a Abs. 3 ZPO) – ein Räumungsunternehmen, das ohne Dokumentation entsorgt, erzeugt genau diese grobe Fahrlässigkeit.

Wir räumen deshalb nur mit Räumungstitel, Rückgabeprotokoll oder schriftlicher Freigabe des Berechtigten. Das Foto- und Inventarprotokoll ist dabei der erste Arbeitsschritt.

Titel liegt vor: klassische oder Berliner Räumung?

Mit dem rechtskräftigen Räumungstitel wählt der Vermieter zwischen dem vollen Vollstreckungsauftrag nach § 885 ZPO und dem beschränkten Auftrag nach § 885a ZPO, der „Berliner Räumung". Der Unterschied liegt darin, wer den Hausrat des Mieters wegschafft, wer ihn verwahrt und wer dafür Vorschuss leistet.

Merkmal Klassische Räumung (§ 885 ZPO) Berliner Räumung (§ 885a ZPO)
Wer räumt Gerichtsvollzieher mit einer von ihm selbst gewählten Spedition Vermieter beauftragt ein Räumungsunternehmen direkt
Sachen des Mieters auf Kosten des Schuldners in die Pfandkammer; offensichtlich Unbrauchbares wird vernichtet bleiben zunächst in der Wohnung; Gerichtsvollzieher dokumentiert die frei ersichtlichen Sachen, der Vermieter verwahrt
Frist Veräußerung nach 1 Monat ohne Abforderung, ebenso wenn die Kosten nicht binnen 2 Monaten gezahlt werden Verwertung nach 1 Monat ohne Abforderung (§§ 383, 385 BGB entsprechend); Unverwertbares darf vernichtet werden
Vorschuss des Vermieters Abtransport + ca. 2 Monate Einlagerung (§ 4 GvKostG) Gerichtsvollziehergebühr; Räumungskosten an das beauftragte Unternehmen
Haftung für die Sachen – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (Abs. 3)
Kostenerstattung Vollstreckungskosten gegen den Mieter Kosten nach Abs. 3 und 4 gelten als Vollstreckungskosten (Abs. 7)
Unpfändbares, Wertloses auf Verlangen sofort herauszugeben auf Verlangen jederzeit herauszugeben; kein Zurückbehaltungsrecht wegen Mietschulden

Das Gesetz kennt für die Berliner Räumung keine Wertgrenze. Nicht vom Vollstreckungsauftrag umfasst ist dagegen die Entsorgung sehr großer Müllmengen oder von Altlasten; dafür braucht der Vermieter einen gesonderten Titel (§§ 887, 888 ZPO). Bei vermüllten Wohnungen klärt Ihr Anwalt diese Frage vor dem Vollstreckungsauftrag.

Ihr Anwalt oder das Gerichtsvollzieherbüro legt die Variante fest – wir übernehmen die Umsetzung. Den vollständigen Ablauf mit Besitzeinweisung, Verwahrfrist und Verwertung in der gesetzlichen Form beschreibt der Ratgeber Berliner Räumung nach § 885a ZPO: Ablauf und Kosten; die Sicht auf das Gesamtverfahren bis zum Räumungstermin ergänzt Zwangsräumung: Ablauf, Kosten, Fristen.

Wer räumt nach dem Räumungstitel?

Bei der klassischen Räumung wählt der Gerichtsvollzieher die Spedition selbst aus – der Vermieter hat darauf keinen Einfluss. Bei der Berliner Räumung beauftragt der Vermieter das Räumungsunternehmen direkt: für den Abtransport, die Verwahrung über die Monatsfrist und die Vorbereitung der Verwertung. Genau hier setzt die Wohnungsräumung nach Titel durch König Express an.

König Express räumt Wohnungen nach Räumungstitel und Besitzeinweisung im Kernraum bis 35 Kilometer um Ingolstadt mit eigenem Team, im Außenring bis 100 Kilometer – München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Landshut – über geprüfte Partnerbetriebe. Im Kernraum beginnt die Räumung in der Regel binnen 48 Stunden nach dem Termin des Gerichtsvollziehers. Der erste Arbeitsschritt ist das Fotoprotokoll je Raum mit Inventarliste und Wertschätzung, weil der Vermieter bei der Berliner Räumung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Verwahrung haftet. Räumungsgut wird über die einmonatige Verwahrfrist eingelagert; nach Fristablauf bereiten wir die Verwertung in der gesetzlich vorgesehenen Form nach Vorgabe Ihres Anwalts vor und rechnen den Erlös transparent ab. Sachen im Eigentum des Vermieters – nach Freigabe oder Eigentumserwerb – werden über den eigenen Lagerverkauf in Manching angerechnet. Der Rest wird getrennt entsorgt und mit Nachweis belegt; Gefahrstoffe laufen über zugelassene Entsorger (§ 54 KrWG). Der Festpreis steht nach Besichtigung fest, für private Vermieter inklusive Mehrwertsteuer.

Am Ende hält der Vermieter Übergabeprotokoll, Foto- und Inventarprotokoll, Entsorgungsnachweise und Erlösabrechnung in der Hand – die Belege für Kautionsabrechnung und Kostenfestsetzung. Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen mit mehreren Objekten finden Rahmenkonditionen auf der Übersicht für Gewerbe, Vermieter und Hausverwaltungen.

Häufige Fragen zur Räumungsklage

Wer muss die Kosten bei einer Räumungsklage bezahlen?

Vorstrecken muss der Vermieter: Gerichtskostenvorschuss, Honorar des eigenen Anwalts und später den Vorschuss für den Gerichtsvollzieher. Das Urteil legt die Kosten dem unterlegenen Mieter auf, und die Vollstreckungskosten werden gegen ihn festgesetzt – bei der Berliner Räumung nach § 885a Abs. 7 ZPO auch die Kosten für Wegschaffen, Verwahren und Verwerten. Ob das Geld eingeht, hängt davon ab, ob beim Mieter etwas zu pfänden ist; die Kaution ist häufig der sichere Zugriff.

Wie lange dauert es von der Räumungsklage bis zur Zwangsräumung?

Nach Praxisangaben im Regelfall neun bis sechzehn Monate: sechs bis zwölf Monate bis zum Urteil, vier Wochen bis zur Rechtskraft, dann der Vollstreckungsauftrag mit mindestens drei Wochen Ankündigungsfrist. Gewährt das Gericht eine Räumungsfrist nach § 721 ZPO, kommen bis zu zwölf Monate hinzu. Ein Versäumnisurteil verkürzt den Weg zum Titel auf wenige Wochen, eine Berufung verlängert ihn auf bis zu zwei Jahre.

Was passiert, wenn der Mieter trotz Räumungsklage nicht auszieht?

Dann vollstreckt der Gerichtsvollzieher den Räumungstitel. Der Vermieter erteilt den Vollstreckungsauftrag – vollständig nach § 885 ZPO oder beschränkt nach § 885a ZPO –, zahlt den Vorschuss, und der Gerichtsvollzieher kündigt dem Mieter den Termin mindestens drei Wochen vorher an. Ein Antrag nach § 765a ZPO kann den Termin nur bei sittenwidriger Härte und nur mit Antrag spätestens zwei Wochen vorher aufhalten.

Ist eine Räumungsklage immer erfolgreich?

Nein. Sie scheitert vor allem an einer unwirksamen Kündigung, an fehlendem Zugangsnachweis oder an einer Schonfristzahlung des Mieters nach Zustellung der Klage. Die Berliner Statistik zeigt zugleich, dass die meisten Verfahren gar nicht bis zur Zwangsräumung laufen: 2024 standen 2.211 Zwangsräumungen mehr als 7.500 Räumungsklagen gegenüber – die Mehrheit endet durch Auszug, Vergleich oder Nachzahlung. Die Erfolgsaussichten im Einzelfall bewertet Ihr Anwalt.

Gibt es ein Eilverfahren bei der Räumungsklage?

Der schnellste belegte Weg zum Räumungstitel ist das Versäumnisurteil: Reagiert der Mieter auf die zugestellte Klage nicht, ergeht das Urteil nach Praxisangaben innerhalb weniger Wochen statt in sechs bis zwölf Monaten. Ein gesondertes Eilverfahren ersetzt die Räumungsklage nicht und kommt nur in gesetzlich eng umgrenzten Sonderfällen in Betracht; ob deren Voraussetzungen vorliegen, prüft Ihr Anwalt.

Was passiert nach der Räumung mit den Sachen des Mieters?

Bei der klassischen Räumung kommen sie auf Kosten des Mieters in die Pfandkammer; fordert er sie nicht binnen eines Monats ab, werden sie veräußert. Bei der Berliner Räumung verwahrt der Vermieter die Sachen selbst; nach einem Monat ohne Abforderung darf er sie in der gesetzlich vorgesehenen Form verwerten und Unverwertbares vernichten (§ 885a Abs. 4 ZPO). Unpfändbare und wertlose Sachen sind auf Verlangen jederzeit herauszugeben. Ein Räumungsunternehmen übernimmt Verwahrung, Inventar und die Vorbereitung der Verwertung nach Vorgabe des Anwalts.

Räumung nach Räumungstitel im Raum Ingolstadt

Der Räumungstermin steht oder die Besitzeinweisung ist erfolgt? Die Wohnungsräumung nach Titel durch König Express übernimmt Abtransport, Foto- und Inventarprotokoll, Verwahrung über die Monatsfrist und die Vorbereitung der Verwertung nach Vorgabe Ihres Anwalts – im Kernraum bis 35 Kilometer um Ingolstadt mit eigenem Team, im Außenring über geprüfte Partnerbetriebe. Festpreis nach Besichtigung, für private Vermieter inklusive Mehrwertsteuer.

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