Pflegegrad beantragen 2026: Ablauf, Fristen, Gutachten
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Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist – ein Anruf oder ein Zweizeiler genügt, das Formular kommt danach. Wichtig ist das Antragsdatum: Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht ab dem Bescheid. Danach beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung zu Hause. Bewertet werden sechs Module mit insgesamt 100 Punkten; ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Punkten Pflegegrad 2. Erfolgt die Begutachtung nicht innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Antragstellung, haben Sie nach § 18 Abs. 3 SGB XI ein Wahlrecht unter mindestens drei unabhängigen Gutachtern. Nach dem Bescheid lohnt der zweite Schritt: der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 Euro – der steht schon ab Pflegegrad 1 in voller Höhe zu.
Wie stelle ich den Antrag richtig?
Der Antrag ist formfrei. Sie brauchen kein bestimmtes Formular, kein Attest und keine Vorprüfung.
So läuft es sauber ab:
- Pflegekasse kontaktieren – telefonisch, schriftlich oder über das Portal. Die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse.
- Antragsdatum sichern. Bei telefonischer Antragstellung lassen Sie sich das Datum bestätigen. Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
- Formular ausfüllen, das die Kasse zusendet – vollständig, aber ohne Beschönigung.
- Pflegetagebuch führen, mindestens eine Woche vor dem Begutachtungstermin.
- Begutachtungstermin wahrnehmen, möglichst mit einer Angehörigen oder einem Angehörigen dabei.
- Bescheid prüfen – und bei Bedarf innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Antragsberechtigt ist die pflegebedürftige Person selbst. Angehörige können mit Vollmacht handeln, gesetzliche Betreuer im Rahmen ihres Aufgabenkreises.
Was passiert bei der Begutachtung?

Der Medizinische Dienst prüft, wie selbständig die Person den Alltag bewältigt – nicht, welche Diagnosen vorliegen. Bewertet werden sechs Module:
| Modul | Inhalt | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 Mobilität | Aufstehen, Umsetzen, Treppen | 10 % |
| 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Orientierung, Erinnern, Entscheiden | 15 % (mit Modul 3) |
| 3 Verhaltensweisen und Psyche | Unruhe, Ängste, Aggression | (siehe Modul 2) |
| 4 Selbstversorgung | Waschen, Ankleiden, Essen | 40 % |
| 5 Umgang mit Krankheit und Therapie | Medikamente, Arztbesuche, Verbände | 20 % |
| 6 Alltagsleben und soziale Kontakte | Tagesgestaltung, Kontakte | 15 % |
Aus den Modulen ergibt sich eine Punktzahl von 0 bis 100. Die Schwellen: 12,5 Punkte für Pflegegrad 1, 27 für Pflegegrad 2, 47,5 für Pflegegrad 3, 70 für Pflegegrad 4 und 90 für Pflegegrad 5.
Der häufigste Fehler im Termin: den guten Tag zu zeigen. Schildern Sie den durchschnittlichen Tag, nicht den besten. Ein Pflegetagebuch über eine Woche ist dafür das beste Hilfsmittel – es dokumentiert, wie oft Hilfe tatsächlich nötig war.
Welche Fristen muss die Pflegekasse einhalten?
Zwei Fristen sind für Sie wichtig, und beide sind durchsetzbar.
Begutachtung – 20 Arbeitstage. Ist innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Antragstellung keine Begutachtung erfolgt, muss die Pflegekasse Ihnen nach § 18 Abs. 3 SGB XI mindestens drei unabhängige Gutachterinnen oder Gutachter zur Auswahl benennen. Sie entscheiden dann, wer begutachtet; Ihrem Wunsch wird entsprochen. Ihre Wahl teilen Sie der Kasse innerhalb einer Woche mit. Das gilt nicht, wenn die Kasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
Zuschuss-Anträge – drei bzw. fünf Wochen. Für Anträge auf Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gilt § 40 Abs. 7 SGB XI: Entscheidung binnen drei Wochen, mit Beteiligung des Medizinischen Dienstes binnen fünf Wochen. Versäumt die Kasse die Frist ohne rechtzeitige schriftliche Begründung, gilt die Leistung als genehmigt.
Notieren Sie deshalb bei jedem Antrag das Eingangsdatum und sichern Sie den Nachweis.
Was tun bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung?
Widerspruch einlegen – innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids, formlos und kostenlos.
Fordern Sie zuerst das vollständige Gutachten an; Sie haben Anspruch darauf. Dort steht modulweise, wie bewertet wurde. Vergleichen Sie das mit Ihrem Pflegetagebuch: Meist liegt die Differenz in einem oder zwei Modulen, häufig in Modul 4 (Selbstversorgung) oder Modul 5.
Begründen Sie den Widerspruch modulbezogen statt pauschal. „Beim Waschen ist tägliche Hilfe nötig, das Gutachten vermerkt teilweise selbständig" ist wirksam. „Wir sind mit der Einstufung nicht einverstanden" ist es nicht.
Eine Höherstufung können Sie jederzeit beantragen, wenn sich der Zustand verschlechtert.
Und danach? Der Schritt, den die meisten auslassen
Mit dem Bescheid ist der Weg nicht zu Ende, sondern offen. Der finanziell größte Einzelanspruch ist der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme – und er ist nicht nach Pflegegrad gestaffelt.
Er deckt Badumbau, Türverbreiterung und Treppenlift, in begründeten Fällen aber auch Entrümpelung blockierter Verkehrswege und einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung. Wie der Antrag formuliert wird, steht in Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: 4.180 € Zuschuss.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich den Pflegegrad?
Bei der Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Der Antrag ist formfrei – ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt, das Formular kommt anschließend. Entscheidend ist das Antragsdatum, denn Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht ab dem Bescheiddatum. Lassen Sie sich das Datum bei telefonischer Antragstellung bestätigen.
Wie lange dauert es bis zum Pflegegrad?
Die Begutachtung soll innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Antragstellung erfolgen. Geschieht das nicht, muss die Pflegekasse Ihnen nach § 18 Absatz 3 SGB XI mindestens drei unabhängige Gutachter zur Auswahl benennen, und Ihrem Wunsch wird entsprochen. Bis zum Bescheid vergehen insgesamt meist fünf bis acht Wochen.
Ab wie vielen Punkten gibt es welchen Pflegegrad?
Ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Punkten Pflegegrad 2, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3, ab 70 Punkten Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Die Punkte ergeben sich aus sechs Modulen, wobei die Selbstversorgung mit 40 Prozent am stärksten gewichtet wird.
Was sollte ich beim Begutachtungstermin beachten?
Schildern Sie den durchschnittlichen Tag, nicht den besten. Viele Menschen unterschätzen im Gespräch ihren Hilfebedarf. Führen Sie mindestens eine Woche vorher ein Pflegetagebuch und halten Sie fest, wobei und wie oft Hilfe nötig war. Bitten Sie eine vertraute Person, beim Termin dabei zu sein – sie erinnert an Punkte, die im Gespräch untergehen.
Was kann ich nach der Bewilligung sofort nutzen?
Den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Er steht ab Pflegegrad 1 in voller Höhe zu und ist nicht nach Pflegegrad gestaffelt. Damit lassen sich Badumbau, Schwellenabbau, Treppenlift und in begründeten Fällen auch eine pflegebedingte Entrümpelung oder ein Umzug finanzieren. Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden.
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