Messie-Wohnung reinigen: Ablauf, Desinfektion, Kosten
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Die Reinigung ist der Schritt nach der Räumung – und der, über den entschieden wird, ob die Wohnung wieder vermietbar oder bewohnbar ist. Sie umfasst vier Stufen: Grobreinigung, Desinfektion, Geruchsbeseitigung und bei Bedarf Schädlingsbekämpfung. Der Aufwand liegt deutlich über einer normalen Endreinigung, weil Verschmutzungen in Bodenbeläge, Tapeten, Estrich und Holz eingezogen sind. Realistisch sind 15 bis 40 Euro pro Quadratmeter, in schweren Fällen mehr – und häufig kommt ein Rückbau dazu: Teppich, Laminat, Tapeten und gelegentlich der Estrich müssen raus, weil sie sich nicht reinigen lassen. Wer nur oberflächlich reinigt, hat den Geruch nach zwei Wochen zurück. Deshalb entscheidet die Reihenfolge: erst entfernen, was Gerüche speichert, dann desinfizieren, dann versiegeln.
Die vier Stufen der Reinigung
1. Grobreinigung. Nach der Räumung wird alles Lose entfernt – Staub, Rückstände, verdorbene Lebensmittel, Tierkot. Erst danach ist überhaupt sichtbar, wie tief die Verschmutzung geht.
2. Desinfektion. Alle Oberflächen werden mit geeigneten Flächendesinfektionsmitteln behandelt, besonders Küche, Bad, Böden und Türgriffe. Bei Kontakt mit Fäkalien, Blut oder verwesenden organischen Resten ist das keine Option, sondern Pflicht.
3. Geruchsbeseitigung. Der schwierigste Teil. Gerüche sitzen in porösen Materialien. Wirksam sind Ozonbehandlung oder Kaltvernebelung – und vor allem das Entfernen der Träger: Teppichboden, Laminat mit durchfeuchteter Trägerplatte, Tapeten, gelegentlich Estrich.
4. Schädlingsbekämpfung. Bei Befall mit Schaben, Motten, Ratten oder Bettwanzen gehört ein zugelassener Fachbetrieb dazu. Wichtig: vor Neubelag und Renovierung, sonst wird zweimal gearbeitet.
Was sich reinigen lässt – und was raus muss

Eine ehrliche Einordnung spart Geld, weil sie zweimalige Arbeit vermeidet:
| Bauteil | Reinigen oder entfernen? |
|---|---|
| Fliesen, Glas, lackierte Flächen | reinigen und desinfizieren |
| Kunststoffböden, versiegeltes Parkett | meist reinigen |
| Teppichboden | fast immer entfernen |
| Laminat mit durchfeuchteter Trägerplatte | entfernen |
| Tapeten bei Geruchs- oder Schimmelbefall | entfernen |
| Estrich bei Durchfeuchtung | prüfen, ggf. entfernen und versiegeln |
| Polstermöbel, Matratzen | entsorgen |
| Einbauküche bei Fettdurchdringung | meist entsorgen |
| Holzverkleidungen, Deckenpaneele | meist entfernen |
Die häufigste Fehleinschätzung betrifft Estrich. Sind Flüssigkeiten durch den Bodenbelag gezogen, hilft Oberflächenreinigung nicht – der Geruch kommt zurück. Dann braucht es eine Geruchssperre oder den Austausch.
Was kostet die Reinigung?
Getrennt vom Räumungspreis zu betrachten:
| Leistung | Preisrahmen |
|---|---|
| Grundreinigung nach Räumung | 8–15 €/m² |
| Reinigung mit Desinfektion | 15–25 €/m² |
| Zusätzliche Geruchsbeseitigung | 20–40 €/m² |
| Ozon- oder Kaltnebelbehandlung | Pauschale je Raum |
| Rückbau Bodenbelag und Tapeten | nach Aufwand |
| Schädlingsbekämpfung | Fachbetrieb, separat |
Für eine 60-Quadratmeter-Wohnung mit mittlerer Belastung liegt die Reinigung damit meist bei 1.200 bis 2.500 Euro, zusätzlich zur Räumung. Bei schweren Fällen mit Rückbau und Geruchssperre deutlich mehr.
Die Räumungskosten selbst stehen in Messie-Wohnung: Hilfe und erste Schritte.
Wer zahlt Räumung und Reinigung?
Die Frage stellt sich fast immer, weil die Summen hoch sind. Möglich sind:
- Bewohnende Person selbst – der Regelfall
- Sozialamt nach SGB XII bei Bedürftigkeit
- Jobcenter nach SGB II bei Bürgergeld
- Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis 4.180 €, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht
- Vermieter, der bei Zwangsräumung vorstreckt und zurückfordert
- Hausratversicherung in Einzelfällen bei einem versicherten Schadenereignis – nicht bei allmählicher Verwahrlosung
Bei Mietwohnungen ist die Zuordnung klar: Die Reinigung schuldet die Mieterseite, nicht der Vermieter. Bei einem Todesfall geht diese Pflicht auf die Erben über – siehe Wohnungsauflösung nach Todesfall.
In jedem Fall gilt: erst Antrag, dann Auftrag. Nachträglich eingereichte Rechnungen werden praktisch immer abgelehnt.
Häufige Fragen
Was kostet die Reinigung einer Messie-Wohnung?
Meist 15 bis 40 Euro pro Quadratmeter, abhängig von der Belastung und davon, ob Desinfektion und Geruchsbeseitigung nötig sind. Für eine 60-Quadratmeter-Wohnung sind das häufig 1.200 bis 2.500 Euro zusätzlich zur Räumung. Kommt ein Rückbau von Bodenbelägen, Tapeten oder Estrich hinzu, steigt der Betrag deutlich. Ein belastbarer Preis entsteht erst nach der Räumung, weil vorher der Untergrund nicht beurteilbar ist.
Bekommt man den Geruch wirklich weg?
Ja, wenn man die Träger entfernt statt nur die Oberfläche zu behandeln. Gerüche sitzen in Teppich, Tapeten, Trägerplatten und im Estrich. Ozon- oder Kaltnebelbehandlung wirkt zuverlässig erst, wenn diese Materialien draußen sind. Wer nur oberflächlich reinigt und neu tapeziert, hat den Geruch nach wenigen Wochen zurück – und zahlt dann zweimal.
Muss der Bodenbelag immer raus?
Nicht immer. Fliesen, Kunststoffböden und versiegeltes Parkett lassen sich in vielen Fällen reinigen und desinfizieren. Teppichboden muss praktisch immer raus, Laminat mit durchfeuchteter Trägerplatte ebenfalls. Beim Estrich entscheidet, ob Flüssigkeiten eingedrungen sind – dann braucht es eine Geruchssperre oder den Austausch.
Wer zahlt Räumung und Reinigung bei einer Mietwohnung?
Grundsätzlich die Mieterseite, denn die Pflicht zur ordnungsgemäßen Rückgabe trifft sie. Bei Bedürftigkeit kommt das Sozialamt nach SGB XII oder das Jobcenter nach SGB II infrage, bei vorliegendem Pflegegrad die Pflegekasse mit bis zu 4.180 Euro. Der Vermieter kann bei einer Zwangsräumung vorstrecken, fordert die Kosten dann aber zurück. In allen Fällen gilt: erst Antrag, dann Auftrag.
Führen Sie auch die Schädlingsbekämpfung durch?
Die Schädlingsbekämpfung selbst gehört in die Hand eines zugelassenen Fachbetriebs; wir koordinieren sie und stimmen die Reihenfolge ab. Wichtig ist, dass die Bekämpfung vor Neubelag und Renovierung abgeschlossen ist – sonst wird die Arbeit doppelt gemacht. Räumung, Reinigung und Bekämpfung greifen zeitlich ineinander und sollten aus einer Hand geplant werden.
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Hinweis: Bei Verdacht auf Gesundheitsgefährdung durch Schimmel, Fäkalien oder Schädlingsbefall ziehen Sie das Gesundheitsamt oder einen Sachverständigen hinzu. Dieser Beitrag ersetzt keine Fachbegutachtung.
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